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Aktuelle positive Urteile und Berechnungshinweise zur GOZ 2012

Es hat lange gedauert und der Schriftverkehr mit den Patienten und deren privaten Kostenerstattungsstellen hat mittlerweile erheblich zugenommen. Jetzt liegen die ersten positiven Urteile zur Berechnungsmöglichkeit der
wohl am häufigsten beanstandeten GOZ Gebührennummern vor. Inzwischen hat einerseits der PKV-Verband seine eigene Interpretation der GOZ 2012 veröffentlicht und zum anderen die BZÄK die Kommentierung zur GOZ
überarbeitet. Am Ball zu bleiben und für die Berechnungsmöglichkeit zu kämpfen, hat sich erfreulicherweise gelohnt.

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Mentales Training für Zahnärzte

Auch wenn Zeit ein knappes Gut ist und neben dem Praxisalltag Büroarbeit und Kongresse ihren Tribut fordern, lohnt es sich, Zeit in sich selbst zu investieren, um nicht nur im Job davon zu profitieren. Die eigene mentale und emotionale Stärke zu fördern, ist in vielen Situationen hilfreich. Dabei helfen Methoden und Techniken aus dem mentalen Training.

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Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Teil 3

Am 26.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten. Im dritten Teil unserer Beitragsserie stehen die Dokumentation und Einsichtnahme in die Patientenakte sowie die Beweislast bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Mittelpunkt.

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Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Am 26.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten. In unserem zweiten Beitrag zu diesem Thema mit wertvollen Informationen und Praxistipps
werden Informations- und Aufklärungspflichten und die Einwilligung zu einer Behandlungsmaßnahme beleuchtet.

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Mentale Stressbewältigung

Der Vergleich mit einem Bienenstock liegt nahe: In Dr. Jana H.s* Zahnarztpraxis mit angegliedertem Dentallabor in einer oberbayerischen Kleinstadt geben sich die Patienten förmlich die Klinke in die Hand. Obwohl sie fünf Tage die Woche von morgens bis abends beschäftigt ist, für ihr Kind fast nur am Wochenende Zeit hat, ein hoher Kredit auf ihren Schultern lastet und gerade eben ein Behandlungsstuhl seinen Geist aufgegeben hat, empfängt die Zahnärztin jeden Patienten gut gelaunt. Es ist nur ein kurzer Nebensatz bei einer Routine-Untersuchung, der einen aufhorchen lässt: „Sie knirschen offenbar nachts mit den Zähnen, da geht es Ihnen wie Vielen… eine Zahnschiene könnte da helfen. Ich trage übrigens selbst auch eine…“ Schon sitzt der Mundschutz und die Ärztin ist hoch konzentriert. Ihr Magen knurrt – es ist 14.00 Uhr und seit dem mageren Frühstück am Morgen hatte sie noch keine Zeit zum Mittagessen.

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Zahnersatz per Mausklick: Wenn die CAD/CAM- Software fehlerhaft arbeitet

Der Einsatz von Digitaltechnik in der Zahnmedizin ermöglicht sowohl in zeitlicher wie auch in finanzieller Hinsicht eine effiziente Herstellung von Zahnersatz. Die diesbezüglichen Verfahren lauten bekanntermaßen Computer Aided Design (CAD) und Computer Aided Manufacturing (CAM), welche eine Konstruktion mittels EDV sowie eine rechnerunterstützte Fertigung individualisierter Zahnrekonstruktionen und Implantatprothetik ermöglichen. In der Konsequenz wird Zahnersatz daher immer weniger in Handarbeit von Zahntechnikern angefertigt, sondern mittels einer speziellen Software am Computer modelliert. Wie verhält es sich aber, wenn die verwendete Software zu fehlerhaften Ergebnissen führt? Kann ein von einem Zahnarzt beauftragter Zahntechniker in diesem Fall gleichermaßen zur Nachbesserung aufgefordert werden und wenn ja, kann dieser selbst gegebenenfalls wieder auf den Softwarehersteller zurückgreifen? Insofern gilt es zunächst, die Vertragsbeziehungen zwischen Patient, Zahnarzt und Labor zu beachten.

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Umzug in neue Praxis- oder Laborräume

Bei einem geplanten Umzug, sei es beruflich oder privat, stellt sich die Frage, was mit dem für den alten Stand- und Wohnort abgeschlossenen Telefon- und Internetvertrag geschieht. Hierzu haben der Bundesgerichtshof (Az: III ZR 57/10) und das Amtsgericht Lahr (Az: 5 C 121/10) interessante Entscheidungen gefällt, wonach der Telefon- und Internetvertrag sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden zu erfüllen ist.

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Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Am 26.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten. Nicht zuletzt aufgrund der vielfach verursachten Verunsicherung durch unzureichend recherchierte Darstellungen in den Medien soll hier in einer kurzen Serie die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes für den zahnärztlichen Bereich aufgezeigt werden.

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Korrekte Analogabrechnung nach der GOZ 2012

Seit dem 01.01.2012 werden die zahnärztlichen Leistungen beim Privatpatienten und beim GKV-Patienten im Zuzahlungsbereich nach der neuen Gebührenordnung (GOZ 2012) berechnet.

Zweck dieser Novelle sollte die Anpassung des zahnärztlichen Honorars an den Stand der heutigen medizinischen Kenntnisse, den technischen Fortschritt, die gestiegenen Kosten und insbesondere die Implementierung von nach Inkrafttreten der vorherigen Gebührenordnung (GOZ`88) neu entwickelten, medizinisch indizierten Leistungen sein, um eine eindeutige Berechnungsgrundlage zu schaffen.

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Verbotene Werbung für Scanner

In einem Urteil ist die Werbung eines Dentalunternehmens für einen erheblich vergünstigten Scanner (3shape D-700) verbunden mit der Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge an Einheiten für Zahnersatz verboten worden. (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011 AZ: I-6 W 2/11, 6 W 2/11).

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Nachbesserungspflicht bei Kronenabplatzung?

Ein Patient wurde vor einem guten Jahr an mehreren Zähnen mit Kronen versorgt. Bei einer dieser Kronen kam es zu einer Abplatzung, und der Patient kam zu Nachbesserungsarbeiten erneut in die Zahnarztpraxis. Da nicht nachvollziehbar war, ob die Abplatzung auf einem Materialfehler oder einer sonstigen äußeren Einwirkung beruhte, besserte der Zahnarzt die Stelle auf Kulanzbasis aus. Da solche Situationen nicht selten sind, baten wir um eine rechtliche Einschätzung, ob und wie lange ein Zahnarzt zur Nachbesserung verpflichtet ist.

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