Telefon- und Internetvertrag sind zu erfüllen

Bei einem geplanten Umzug, sei es beruflich oder privat, stellt sich die Frage, was mit dem für den alten Stand- und Wohnort abgeschlossenen Telefon- und Internetvertrag geschieht. Hierzu haben der Bundesgerichtshof (Az: III ZR 57/10) und das Amtsgericht Lahr (Az: 5 C 121/10) interessante Entscheidungen gefällt, wonach der Telefon- und Internetvertrag sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden zu erfüllen ist.

Flächenabweichung des Mietobjekts

Liegt die Fläche des gemieteten Objekts zu mehr als 10 % unter den Angaben des Vermieters, kann die Miete gemindert werden. Das gilt jedoch nicht in jedem Fall.

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