Ein Patient wurde vor einem guten Jahr an mehreren Zähnen mit Kronen versorgt. Bei einer dieser Kronen kam es zu einer Abplatzung, und der Patient kam zu  Nachbesserungsarbeiten erneut in die Zahnarztpraxis. Da nicht nachvollziehbar war, ob die Abplatzung auf einem Materialfehler oder einer sonstigen äußeren Einwirkung beruhte, besserte der Zahnarzt die Stelle auf Kulanzbasis aus. Da solche Situationen nicht selten sind, baten wir um eine rechtliche Einschätzung, ob und wie lange ein  Zahnarzt zur Nachbesserung verpflichtet ist.

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