Was haben Praxis und Labor vom UDI-Barcode?
Den Barcode auf Dentalprodukten gibt es schon seit Anfang der 1990er und seit 1997 auf Empfehlung des Verbandes der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI). Nun ist der Barcode vom Gesetzgeber „verordnet“ worden. Warum das? Was ist da neu? Und ist dies tatsächlich zum Nutzen von Praxis und Labor?
Eindeutig identifizieren und digital dokumentieren
Dass mit Barcode Medizinprodukte schneller und sicherer identifiziert und vor allem dokumentiert werden können, zeigen die Praxen, die bereits konsequent „scannend“ statt „schreibend“ den Verbrauch der Materialien verwalten. Dazu werden die Barcodes der Hersteller auf der Produktverpackung benutzt. Da aber nicht alle Produkte so komfortabel markiert sind, versehen Praxen den Rest durchaus auch mit barcodierten sogenannten „Klebchen“ beim Empfang der Produkte. Damit kann dann durch Scannen der Praxissoftware zum Beispiel mitgeteilt werden, das jetzt das Produkt im Lager steht und für den Patient „Zahn“ bereitgestellt und angewendet wird. Effizient wird das Barcode-gestützte System durch die Digitalisierung, sprich durch automatisches Austragen aus dem Bestand, der Patientendokumentation, der Aufnahme in die Bestellliste, der automatisierten Inventuren. Das vermeidet manuelle Eintragungen, die naturgemäß auch fehlerbehaftet sein können. Der Lauf der Produkte wird durch Scannen und Führen im Praxissystem nachvollziehbar und die für die Praxis erforderliche Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.