Sandra C. Linnemann
Der Einsatz von Digitaltechnik in der Zahnmedizin ermöglicht sowohl in zeitlicher wie auch in finanzieller Hinsicht eine effiziente Herstellung von Zahnersatz. Die diesbezüglichen Verfahren lauten bekanntermaßen Computer Aided Design (CAD) und Computer Aided Manufacturing (CAM), welche eine Konstruktion mittels EDV sowie eine rechnerunterstützte Fertigung individualisierter Zahnrekonstruktionen und Implantatprothetik ermöglichen.
In der Konsequenz wird Zahnersatz daher immer weniger in Handarbeit von Zahntechnikern angefertigt, sondern mittels einer speziellen Software am Computer modelliert. Wie verhält es sich aber, wenn die verwendete Software zu fehlerhaften Ergebnissen führt? Kann ein von einem Zahnarzt beauftragter Zahntechniker in diesem Fall gleichermaßen zur Nachbesserung aufgefordert werden und wenn ja, kann dieser selbst gegebenenfalls wieder auf den Softwarehersteller zurückgreifen? Insofern gilt es zunächst, die Vertragsbeziehungen zwischen Patient, Zahnarzt und Labor zu beachten.