Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bringt Ordnung in den Dauerstreit um zahnärztliche Bewertungsportale (Urt. v. 01.03.2016 – 6 ZR 34/15 –). Der BGH konkretisiert darin die Pflichten der Betreiber von Bewertungsportalen, klärt damit ein gerichtliches Hin und Her und gibt einem Zahnarzt Recht. Hierüber und über die Entstehung dieses Falles berichtet der Autor.

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