Mit Inkrafttreten der GOZ 2012 ist es nicht ausgeblieben, dass unterschiedliche Auslegungen zu einzelnen Gebührenpositionen in den zahnärztlichen Publikationen vertreten werden. Da die Interpretationsräume, die die GOZ-Regelungen zulassen, erst nach und nach durch die Rechtsprechung geschlossen werden, ist es mehr als vier Jahre nach der Einführung Zeit für ein erstes Zwischenfazit.
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