Die DSGVO erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu implementieren, ist ein Großprojekt für jeden Datenschutzverantwortlichen. Als Praxisinhaber sind Sie für den Datenschutz innerhalb Ihrer Praxis zuständig und sollten sich unbedingt gängiger Projektmanagementansätze bedienen. Dann klappt es unkompliziert mit der Datenschutzgrundverordnung.
Sind Sie überhaupt zuständig?
Der Einstieg in die DSGVO ist sowohl für Datenschutzlaien als auch für viele erfahrene Datenschutz- beauftragte eine Herausforderung. Der Grund: Die Datenschutzgrundverordnung fordert mehr als nur das Abhaken einer kurzen Checkliste – denn es geht um Prozesse und ganzheitlichen Datenschutz und um ein System, all dies abzubilden. Im besten Fall verfügt Ihre Praxis über einen Datenschutzbeauftragten, der sich um die Umsetzung aller Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung kümmert. Für den Fall, dass es diesen nicht gibt, ist der Praxisinhaber zuständig.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Bei der Größe der To-do-Berge schleichen sich schnell Fehler ein, die besonders bei unerfahrenen Verantwortlichen schnell zu Misserfolgen führen.