Korruption im Gesundheitswesen nimmt zu. Dagegen will die Bundesregierung mit einem neuen Strafgesetz etwas unternehmen. Es soll für schwere Korruptionsfälle eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis vorsehen. Das Gesetz ist unnötig, sagen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer. Den „wenigen schwarzen Schafen“ zum ohnehin gesamtgesellschaftlichen Korruptionsproblem sei anders zu begegnen. Kurz: Das „K-Wort“ löst derzeit heftige Diskussionen aus. Und dabei spielt für Zahnärzte der Materialeinkauf und –verkauf eine wichtige Rolle. Dass es hier schnell um Vorteilsgewährung, Abrechnungsprobleme und gar Approbationsentzug gehen kann, zeigt dieser Artikel auf.
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