Wenn die PKV zum Anspruchsinhaber wird
In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass Zahnärzte sich mit Honorarrückforderungen konfrontiert sehen, die von Versicherungen geltend gemacht werden. In diesen Fällen erstatten PKV-Unternehmen ihren Versicherungsnehmern das von diesen gezahlte zahnärztliche Honorar in voller Höhe, fordern danach aber das aus ihrer Sicht vermeintlich zu Unrecht in Rechnung gestellte Honorar vom Rechnungssteller zurück.

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