Wer die Möglichkeiten der Berechnung höherer Faktoren nutzen will, muss bereit sein, sich mit den „Spielregeln“ der GOZ 2012 zum Steigerungsfaktor vertraut zu machen, etwas Mühe bei der Patientenaufklärung und Dokumentation der Leistungen auf sich nehmen und bereit sein, möglichen Nachfragen zu begegnen.

§ 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ enthält eine für den Zahnarzt verbindliche Regelung, nach der ein sogenannter Gebührenrahmen zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes der jeweiligen Leistung vorgegeben ist. Dabei ist der „Gebührensatz“ der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistungen des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert (5,62421 Cent) vervielfacht wird. Da jedoch das Leistungsgeschehen
nicht immer nur „durchschnittlich“ erfolgt, ist der Gebührenrahmen die einzige Möglichkeit für den Zahnarzt, eine Gebühr wertmäßig anzupassen.

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