Mit der Novellierung der GOZ zum 01.01.2012 hat die Bundesregierung ein Novum in der Gebührenordnung installiert: Die zahnärztlichen Vergütungen sind erst dann fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Liquidation nach einem bestimmten Vordruck erteilt worden ist. Mit dieser standardisierten Rechnungsstellung und der Frage, ob der Verordnungsgeber seine gesetzlich eingeräumten Kompetenzen überschritten habe, hat sich aktuell das Verwaltungsgericht (VG) Köln beschäftigt.
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