Kerstin Salhoff
Es hat lange gedauert und der Schriftverkehr mit den Patienten und deren privaten Kostenerstattungsstellen hat mittlerweile erheblich zugenommen. Jetzt liegen die ersten positiven Urteile zur Berechnungsmöglichkeit der wohl am häufigsten beanstandeten GOZ Gebührennummern vor. Inzwischen hat einerseits der PKV-Verband seine eigene Interpretation der GOZ 2012 veröffentlicht und zum anderen die BZÄK die Kommentierung zur GOZ überarbeitet. Am Ball zu bleiben und für die Berechnungsmöglichkeit zu kämpfen, hat sich erfreulicherweise gelohnt.