Kaum ein Gesetz hat bei niedergelassenen Zahnärzten für so viel Aufregung gesorgt wie das neue Antikorruptionsgesetz (fortan: AKG). Das neue Strafgesetz schließt eine Regelungslücke, auf die der Bundesgerichtshof (BGH) hinwies. Anders als zuvor können auch niedergelassene Zahnärzte sich wegen Bestechlichkeit und/oder Bestechung strafbar machen. Das Gesetz ist seit dem 04.06.2016 in Kraft.
Leider haben es viele Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärungskampagnen nicht geschafft, sich mit den Inhalten des Antikorruptionsgesetzes auseinanderzusetzen. Inzwischen gibt es erste Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Solche Ermittlungsverfahren sind extrem belastend. Hinzu kommt: Es gibt Fragen, die weder berufsrechtlich noch wettbewerbsrechtlich geklärt sind und nun möglicherweise mit Staatsanwaltschaften und Strafgerichten untersucht werden müssen. Das könnte Albträume hervorrufen …
Zu Recht besteht erhebliche Sorge auf Seiten der Zahnärztinnen und Zahnärzte, wie sie sich nun verhalten müssen. Wie muss man mit Berater- oder Referentenhonoraren, Bewirtungskosten, Einladungen oder auch Fortbildungsveranstaltungen umgehen? Was ist mit Kongresseinladungen, Rabatten oder Geschenken? Dann gibt es den Klassiker: die Gewinnbeteiligungen bei Dritten. Wie sieht es aus mit Weihnachtsessen oder einem Wartezimmer TV?