Wenn Zahnärzte ihre EDV-Software nicht gut kennen oder eine lückenhafte Software benutzen, können strafrechtliche Vorwürfe drohen. Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung für Zahnärzte beschreibt der Autor dieses Artikels. Der Überblick betrifft vor allem auch die zahnärztliche Aufklärung und Dokumentation.
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