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ddm | Ausgabe2 | 2017
Der komplette Fall
Zähne
Geb.-Nr.
Bezeichnung
Anz. Faktor
12, 11
0080
IntraoraleOberflächenanästhesie jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
1 2,3
13 - 21
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie
4
(zzgl.Materialkosten fürAnästhesiematerial)
12, 11
9130
SpaltungundSpreizungvonKnochensegmenten (BoneSplitting), ggf.mitAuffüllungder Spalträume
1
2,3 - 3,5
mittelsKnochenoderKnochenersatzmaterial, ggf. einschließlichzusätzlicherOsteosynthesemaßnahmen,
ggf. einschließlichEinbringung resorbierbarerodernicht resorbierbarerBarrierenundderenFixierung
jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
(Knochenersatzmaterialien sowieMaterialienzur FörderungderBlutgerinnungoderderGeweberege-
neration (z. B.Membranen), zur FixierungvonMembranen, zumVerschlussvonoberflächlichenBlutungen,
sowieatraumatischesNahtmaterial odernur einmal verwendbareExplantationsfräsen, sindgesondert
berechnungsfähig.DieKosten für verwendeteMembraneundggf. dieMaterialienzur Fixierungkönnen
zusätzlichberechnetwerden)
0530
Zuschlagbei nichtstationärerDurchführungvonzahnärztlich-chirurgischenLeistungen, diemitden
1,0
Punktzahlenvon1200undmehrPunktenbewertetwerden
ggf.
0110
OPMikroskop
1,0
zusätzlich
denkbar:
9090
Knochengewinnung (z. B. KnochenkollektoroderKnochenschaber), Knochenaufbereitungund
1 2,3 - 3,5
13 - 21
-implantation, auchzurWeichteilunterfütterung
zusätzlich
möglich
wäre
Ä2382
SchwierigeHautlappenplastik
1 2,3
alternativ
Ä2675
PartielleVestibulum-,Mundboden-odergroßeTuberplastik,Nachbehandlungen
1 2,3
Nachbehandlung:
Ä6
VollständigekörperlicheUntersuchungmindestenseinesder folgendenOrgansysteme: alle
1 2,3
Augenabschnitte, dergesamteHNO-Bereich, das stomatognatheSystem, dieNierenundableitenden
Harnwege (beiMännernauchgegebenenfallseinschließlichdermännlichenGeschlechtsorgane) oder
Untersuchungzur ErhebungeinesvollständigenGefäßstatus -gegebenenfallseinschließlich
Dokumentation
12, 11
3290
Kontrollenachchir. Eingriffals selbständigeLeistung jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
1 2,3
12, 11
oder 3300
Nachbehandlungnachchir. Eingriff
1 2,3
3D-Röntgendiagnostik–Erstattung
Bei abgerechnetenDVTAufnahmen imPraxisalltagmüssenwiruns immerwiedermit Erstattungsproblemen
auseinandersetzen.Meist lehnendieprivatenKostenträger eineKostenübernahmezunächst ab.DasHauptargument
ist, dassdieAnwendungdiesesVerfahrens zurGOÄ5370undder anhängigeZuschlagGOÄ5370nichtnachvollziehbar
seien.DerdigitaleVolumentomograph sei eineTechnik, die imBereichderZahnheilkundenur einenmedizinischen
Nutzenhabe,wennes sichumbesonderskomplizierteSachverhaltehandele.
Deshalbwichtig:KlärenSie IhrenPatienten immerzuBeginnderBehandlungüberdieTatsacheauf,dasseine
Kostenübernahmemöglich istabernichtgarantiertwerdenkann.
AuszugausdemGOZBZAEKzurGOZ2012zurPosition9130
SpaltungundSpreizungvonKnochensegmenten (BoneSplitting), ggf.mitAuffüllungder SpalträumemittelsKnochen
oderKnochenersatzmaterial, ggf. einschließlichzusätzlicherOsteosynthesemaßnahmen, ggf. einschließlichEinbringung
resorbierbarerodernicht resorbierbarerBarrierenundderenFixierung jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich, oder
vertikaleDistraktiondesAlveolarfortsatzeseinschließlichFixierung, jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich.
Abrechungsbestimmung:NebenderLeistungnachderNummer9130 istdieLeistungnachderNummer9100
nichtberechnungsfähig.