ddm Ausgabe 2 | 2017 - page 24

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ddm | Ausgabe2 | 2017
Der komplette Fall
Zähne
Geb.-Nr.
Bezeichnung
Anz. Faktor
Einzige
Leistung!
Ä3
Eingehende, dasgewöhnlicheMaßübersteigendeBeratung…
1 2,3
Ä6
VollständigekörperlicheUntersuchungmindestenseinesder folgendenOrgansysteme: alle
1 2,3
Augenabschnitte, dergesamteHNO-Bereich, das stomatognatheSystem, dieNierenundableitenden
Harnwege (beiMännernauchgegebenenfallseinschließlichdermännlichenGeschlechtsorgane)
oderUntersuchungzur ErhebungeinesvollständigenGefäßstatus -gegebenenfallseinschließlich
Dokumentation
evtl.
0030
Aufstelleneines schriftlichenHeil-undKostenplanesnachBefundaufnahmeund. ggf.
1 2,3
AuswertungvonModellen
0060
AbformungbeiderKiefer für SituationsmodelleundeinfacheBissfixierungeinschl. Auswertung
1 2,3
zurDiagnoseundPlanung
Ä5370
ComputergesteuerteTomographie imKopfbereich -ggf. einschließlichkranio-zervikalenÜbergangs
1,8
Ä5377
Zuschlag für computergest. Analyseneinschl. nachfolgender 3D-Rekonstruktion
1 1,8
denkbare
zusätzliche
Leistungen 4005
PSI Index
1 2,3
1000
ErstellungeinesMundygienestatus
OK,UK
1040
Prof. Zahnreinigung
3,0
4000
ErstellenundDokumentiereneinesPARStatus
2,3
12
9000a
ImplantatbezogeneAnalyseundVermessungdesAlveolarfortsatzesdesKieferkörpersundder
2,3
angrenzendenknöchernenStrukturen sowieder Schleimhaut einschließlichmetrischerAuswertung
von radiologischenBefundunterlagen,ModellenundFotos zur Feststellungder Implantatposition…,
jeKiefer alsAnalogieberechnung imRahmenvon§6Abs. 1derGOZ
Abrechnungsbeispiel:
Hyaluronsäure im biologischen Therapie-
konzept der Guided Bone Regeneration
BeispielberechnungeinesPKVPatienten:
VorbereitendeMaßnahmen:
MartinaWeidinger-Wege
3D-Röntgendiagnostik -dieAbrechnung
Weder inderGOZnoch inderGOÄ ist eineGebühr für einedigitaleVolumentomographieenthalten.Notwendige
zahnärztlicheLeistungen, dienicht inderGOZoder indem fürZahnärztegeöffnetenBereichderGOÄaufgelistet sind,
könnengemäߧ6Abs. 1GOZunterBeachtungbestimmterKriterienanalogberechnetwerden.WelchenachArt,
Kosten-undZeitaufwandgleichwertigeLeistungausderGOZbzw.GOÄals „Analogleistung“herangezogenwird,
liegt imErmessendesZahnarztes.
DiedigitaleVolumentomographiekannanalognachderGOÄNr. 5370berechnetwerden.DerZuschlagnachder
GOÄNr. 5377kommtgegebenenfallshinzu.
DerZuschlagGOÄ5377kann jeSitzung1xberechnetwerdenundkommt für jedeArtder computergesteuerten
AnalysezumAnsatz. Zubeachtenwärehier, dasseinDVToderCTvoneinemanderemArzt /ZahnarztoderRadiologen
angefertigtwurde, dieAnalyseaber inderPraxisdesBehandlerserfolgt. EskannhierderZuschlagÄ5377berechnet
werden.
NachunserenErfahrungenstellensich jedochvieleVersicherergegeneineErstattungdieserPosition,daSie
hierzukeinemedizinischeNotwendigkeit sehen.
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