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ddm | Ausgabe1 | 2017
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WasSie letztendlichbeachtenmüssen
DieAuftragsdatenverarbeitung stellt oftmals das einzigeMittel dar, rechtlich, praktikabel undohne
gesonderte Einwilligungserklärung des Patienten eine Verarbeitung personenbezogener Daten
durchDienstleister zu realisieren.Weiter gilt es, imGesundheitswesenauch immer die zahnärztliche
Schweigepflicht zuberücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass sensibleDatendurchgeeigneteMaß-
nahmenvorunerlaubterOffenbarunggeschütztwerdenmüssen,wenndieseanexterneDienstleis-
ter abgegebenwerden.
3.DasDentallabor istmehrerenPraxenzugehörig
Beteiligt sich der Zahnarzt an einem gemeinschaftlich betriebenen Dentallabor, bei dem Raum,
Geräte undMitarbeiterkostengeteilt werden, darf es allerdings datenschutzrechtlichnicht zu einer
Vermischung des Patientenstammes kommen. Technisch gilt es, dies durch eine entsprechende
Mandantentrennung vorzunehmen. Organisatorisch solltenbeispielsweisePatientenakten inunter-
schiedlichenSchränkengelagertoderdurchunterschiedlich farbigeAktengekennzeichnetwerden.
Zudem hat der Zahnarzt jedenMitarbeiter innerhalb der Personalverträge auf die Schweigepflicht
zuverpflichten.
PseudonymisierungvonDaten
DiePseudonymisierungvonDatenbefreitdenZahnarzt zwarnicht vor PflichtderAuftragsdatenver-
arbeitung, jedoch kann eine gute Pseudonymisierungdem Verstoßgegendie ärztliche Schweige-
pflicht entgegenwirken. Hier werdendie personenidentifizierbarenMerkmale (z.B. Vor- undNach-
name, Adresse, o.ä.)mit einer bestimmtenZuordnungsregel durchPseudonymeersetzt. Diese kann
auch in Form einer Kodierungmöglich sein. Durch die Pseudonymisierung bleibt die Interpretier-
barkeit der Ergebnisse erhalten, ohne dass die Person von Unbefugten entsprechend identifiziert
werden kann.
Quellen:
BZÄK/KZBV -ZahnmedizinundZahntechnik
–RechtsgrundlagenundHinweise fürdie
Zahnarztpraxis (2015) S. 4-12.
BDSG, Bundesdatenschutzgesetz,URL:
NinaRichard,M. Sc.
NinaRichard,M. Sc. ist Leiterin
MarketingundKommunikation
beiDATATREEAG/ISDSG, Institut
fürSicherheitundDatenschutz im
Gesundheitswesen. Zudembetreut
SiedieFort-undWeiterbildungsan-
gebotewiedenzertifiziertenDaten-
schutzbeauftragten (IOM)unddie
AngebotederDATATREE-Akademie.
• 2008–heute:Gründungund
Leitungdes Institutes fürSicher-
heitundDatenschutz im
Gesundheitswesen (ISDSG),
Datenschutzbeauftragter für
Unternehmen,Umsetzung
vonDatenschutz-undSicher-
heitskonzepten
• seit2014: Vorstandder
DATATREEAG
DieSchwerpunkte seinerProfes-
suranderFOMHochschule für
Ökonomie&Management sind
IT-Security,MobileComputingund
Informationsmanagement. Seit
Januar2015betreutProf. Jäschke
alswissenschaftlicher Leiterden
Hochschulbereich ITManagement,
der sowohl einenBachelor-wie
Masterstudiengangbeinhaltet.
Prof.Dr. ThomasJäschke
Vorstand ISDSG
• 1992: Studiumder Informatik,
GründungdesUnternehmens
C.&C. Jäschke
• 1996–2008:Gründerund
Geschäftsführerder Internet
ServiceProfessionalGmbH (jetzt
CompuGroupAG), Entwicklung
des jesaja.net-Zuweiserportals
(ISPROGmbH), Platzierungvon
CORDOBA fürArztnetzeam
Markt
1...,65,66,67,68,69,70,71,72,73,74 76,77,78,79,80,81,82,83,84,85,...92
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