ddm Ausgabe 4 | 2017 - page 38

ddm | Ausgabe4 | 2017
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ABRE§
Um die Sache griffiger zumachen,
ergänzen
wir unser obiges
Fallbeispielwie folgt:
Unsermittlerweile35-jährigerZahnarzthatdiePraxisseinesVaters
übernommen und dafür einen Kredit in Höhe von 100.000,00 €
aufgenommen. Er lernt seine zukünftige Ehefrau kennen, beide
heiraten und bekommen zwei Kinder. Das junge Paar denkt zu
diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht daran, einen „unroman-
tischen“ Ehevertrag zu schließen. Wer mag zu Beginn einer Ehe
schon an Scheidungdenken? Bei der Eheschließungbestand sei-
tensder Ehefrau keinerlei Vermögen.
Dem jungenZahnarztgeht esgut, er kannnicht nur denKredit in
Höhevon100.000,00€zurückzahlen, sondernnachErreichendes
50. Lebensjahres und dank harter Arbeit hat die Zahnarztpraxis
einen berechneten Gesamtwert von 500.000,00 €. Da der Zahn-
arzt rundumdieUhr inder PraxiswarundauchamWochenende
für seinePatientendagewesen ist, hat sichdieFrauwährend ihrer
Wellness-Urlaube in der Zwischenzeit „umorientiert“ und einen
Rechtsanwalt kennengelernt, dem sie sich zuwandte. Da das
schwäbische Ehepaar sparsamgelebt hat undderMann sowieso
nur in der Praxis war, haben beide noch ein zusätzliches Vermö-
gen inHöhe von 200.000,00 € angespart. Zudem leben beide in
einer, inderEhezeiterworbenen JungendstilVilla inbesterLage in
Stuttgart. Die Immobilie hat einenWert von 800.000,00 € und ist
mittlerweile schuldenfrei. Als Eigentümer eingetragen ist nur der
Ehegatte, da er alles Finanzielle regelt um seine Frau nicht damit
zu belasten. Trotz zahlreicher Gespräche mit Freunden, einer
Eheberatung und sonstigen hilfeanbietendenDritten, ist die Ehe
nichtmehr zu retten. Die Ehefrauwill sich trennen undmit dem
neuen Partner zusammenwohnen. Nach 12Monaten Trennungs-
zeit erreicht den Zahnarzt der Scheidungsantrag der Ehefrau. Er
ahnt Böses. Ist seineganzeAufopferung inden letzten Jahren für
die Familieumsonst gewesen? Bekommt die Ehefrau, die ihn ver-
lässt, etwanochGeld?
Hier einegrobeBerechnung:
Ehemann
Endvermögen–Anfangsvermögen=1,4Mio€
Ehefrau
Endvermögen–Anfangsvermögen=100.000,00€
DieEhefraukönntenundieHälftederDifferenzzwischendenobi-
genbeidenBeträgen, alsodieHälftevon1,3Mio. €verlangen.Das
sind650.000,00€.
Und es kommt noch besser für den ratlosen Zahnarzt: Der oben
errechnete Betrag ist bei Rechtskraft der Scheidung sofort fällig
undandieEx-Ehefrau zubezahlen.
SiealsZahnarzthabennunmehr, sofernSienichtüber andereVer-
mögenswerteverfügen, dreiMöglichkeiten.
• SieveräußerndieZahnarztpraxis zumbestmöglichen
Preisund zahlen IhreEx-Ehefrauaus.
• Sieübertragender Frauanstelleeiner Zahlungdie
Immobilie, behaltendiePraxisund stehennunauf der
Straße (währendmöglicherweiseder neuePartner indie
Villaeinzieht).
• SienehmeneinenhohenKredit auf, damit Siedie
Ex-Ehefrauauszahlen können.
Spätestens nun dürfte allen klar werden, dass es hier ans „Einge-
machte“ geht, nämlich an die wirtschaftliche Existenz. Daneben
kommen wöchentlich Briefe des Anwalts bezüglich des Unter-
halts, des Sorgerechts etc. an, die zusätzlich erheblich emotional
belasten.
Die erste Reaktion ist in solchen Fällen istmeist: „Ich verkaufedie
Praxis. Ich möchte nicht noch einmal eine lange Zeit lediglich
Schulden abarbeiten. Das Haus bekommt meine Frau niemals.“
Nach kurzer Überlegung entscheiden Sie sich doch lieber dafür,
diePraxis zubehalten, dennSie lieben IhreArbeit alsZahnarzt. All
diessollteaberbesser imVorfeldvermiedenwerden. Sieahnenes:
dahilft der Ehevertrag.
3. VorsorgenderEhevertrag
Das soebengenannteErgebnis zur Vermeidungeiner Existenzbe-
drohungwar IhnenalsgeneigtemLeser sofort klar.
Und doch: Viele Menschen in Deutschland denken an Vorsorge
für Krankheit, das Alter, einen Bausparvertrag, private Altersvor-
sorge und den Abschluss sämtlicher Versicherungen. An die
Folgen einer Eheschließung und erst recht die einer möglichen
Scheidung, denkennur sehrwenigeMenschen.
Wieobiges Beispiel gezeigt hat, schläftman als Selbständigermit
einem notariellen Ehevertrag nachts deutlich besser. Beide Ehe-
leutebestimmengleichberechtigt,welcheRegelungen sie treffen
möchten. Dies können lediglich einigewenige Punkte sein oder
letztendlich ein allumfassender Ehevertrag, der sämtliche Rege-
lungen fürdenFall einerScheidungbeinhaltet. EinNotar,dernicht
wieeinAnwalt nur für eineSeite tätig ist, berät objektivundmuss
Sieüber sämtlichePunktebelehren.
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