13
        
        
          ddm | Ausgabe4 | 2017
        
        
          Der komplette Fall
        
        
          
            Zähne
          
        
        
          
            Geb.-Nr.
          
        
        
          
            Bezeichnung
          
        
        
          
            Anz.   Faktor
          
        
        
          7080a
        
        
          FürdasEinsetzendesMock-up
        
        
          Langzeitprov. jePfeilerzahnkanngemäß§6Abs. 1GOZunterBeachtungbestimmterKriterienanalog
        
        
          10
        
        
          berechnetwerden.WelchenachArt, Kosten-undZeitaufwandgleichwertigeLeistungausderGOZ
        
        
          bzw.GOÄals „Analogleistung“herangezogenwird, liegt allein imErmessendesZahnarztes
        
        
          (zzgl. Laborkostennach§9GOZ)
        
        
          15-25
        
        
          2270
        
        
          Provisorium imdirektenVerfahren  mitAbformung
        
        
          3
        
        
          (EmpfehlungeinerHonorarvereinbarung)
        
        
          
            Zähne
          
        
        
          
            Geb.-Nr.
          
        
        
          
            Bezeichnung
          
        
        
          
            Anz.   Faktor
          
        
        
          15-25
        
        
          0080
        
        
          IntraoraleOberflächenanästhesie jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
        
        
          2 2,3
        
        
          15-25
        
        
          0090
        
        
          Intraorale Infiltrationsanästhesie
        
        
          10
        
        
          (zzgl.Materialkosten fürAnästhesiematerial)
        
        
          15-25
        
        
          2030
        
        
          besondereMaßnahmenbeimPräparierenoder FüllenvonKavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen
        
        
          2 2,3
        
        
          störendenZahnfleisches, StillungeinerübermäßigenPapillenblutung), jeKieferhälfteoder
        
        
          Frontzahnbereich
        
        
          15-25
        
        
          2040
        
        
          AnlegenvonSpanngummi, jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
        
        
          2 3,5
        
        
          15-25
        
        
          2197
        
        
          AdhäsiveBefestigung (plastischerAufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)
        
        
          10 3,5
        
        
          15-25
        
        
          2220
        
        
          VersorgungeinesZahnesdurcheineTeilkronemitRetentionsrillenoder -kästenodermitPinledges
        
        
          einschließlichRekonstruktiondergesamtenKaufläche, auchVersorgungeinesZahnesdurcheinVeneer
        
        
          10
        
        
          (ggf.Honorarvereinbarung)
        
        
          Ä6
        
        
          VollständigekörperlicheUntersuchungmindestenseinesder folgendenOrgansysteme:
        
        
          1 2,3
        
        
          alleAugenabschnitte, dergesamteHNO-Bereich, das stomatognatheSystem, dieNierenund
        
        
          ableitendenHarnwege (beiMännernauchgegebenenfallseinschließlichdermännlichenGeschlechts-
        
        
          organe) oderUntersuchungzur ErhebungeinesvollständigenGefäßstatus -gegebenenfalls
        
        
          einschließlichDokumentation
        
        
          
            BZÄK-KommentarzuderGOZ-Nr.2220
          
        
        
          (StandMärz2017)
        
        
          Unter dieseGebührennummer fällt dieVersorgungeinesZahnesmit einer Teilkroneoder einer
        
        
          Keramikschale (Veneer) –unabhängigvomUmfangder Präparation.
        
        
          TeilkronennebenBrückenoder BrückenankernwerdennachNummer 2220berechnet, soweit
        
        
          sienicht unmittelbarmit Brückengliedernverbunden sind. EineTeilkrone, die imBrückenverband
        
        
          mit einemBrückenanker verblockt ist,wirdnachNummer 2220berechnet. Teilkronen, die keine
        
        
          VerbindungselementenachderNummer 5080, sonderngegosseneoder gebogeneHalte- oder
        
        
          Stützelemente tragen,werdenebenfallsnachNummer 2220berechnet.
        
        
          Nachkontrollenundggf. Korrekturenander Krone im zeitlichenZusammenhangmit der
        
        
          Behandlung sindBestandteil der Leistung.Mit der Leistung sinddieeinfacheRelationsbestim-
        
        
          mung, dieAbformungmit konfektioniertemAbformlöffel sowiedas konventionelleZementieren
        
        
          abgegolten. Darüber hinausgehendeMaßnahmen sindgesondert berechnungsfähig.
        
        
          DieBerechnungder kons. Begleitleistungenerfolgt jenachAufwandundSchwierigkeit sowie
        
        
          allerAuslagennach§4Abs. 3derGOZ.
        
        
          Materialkostenwerdennach§9GOZnachBEBberechnet und individuell kalkuliert.
        
        
          DieseMuster- Berechnungbasiert auf der gültigenGOZ2012unter Berücksichtigungdes
        
        
          Bremer Kurzkommentarsundder Empfehlungdes aktuellenBZÄKKommentars.
        
        
          Der Inhalt ist ohneGewähr!
        
        
          DieBisserhöhungerfolgt unter Berücksichtigungder FALLeistungen8000ff!
        
        
          
            EingliederungderVeneers:
          
        
        
          
            denkbarwärezusätzlich fürdasEinsetzendesMock-up
          
        
        
          
            MartinaWeidinger-Wege
          
        
        
          ZMV
        
        
          Freiberuflich tätig inverschiedenen
        
        
          Praxen imBereichAbrechnung
        
        
          FestanstellungalsPraxismanagerin
        
        
          imRaumMünchen
        
        
          AutorindiverserAbrechnungs-
        
        
          nachschlagewerke
        
        
          
            Kontakt:
          
        
        
          MartinaWeidinger-Wege
        
        
          Roggenstr. 40
        
        
          86356Neusäß