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ddm | Ausgabe4 | 2017
Der komplette Fall
Zähne
Geb.-Nr.
Bezeichnung
Anz. Faktor
7080a
FürdasEinsetzendesMock-up
Langzeitprov. jePfeilerzahnkanngemäߧ6Abs. 1GOZunterBeachtungbestimmterKriterienanalog
10
berechnetwerden.WelchenachArt, Kosten-undZeitaufwandgleichwertigeLeistungausderGOZ
bzw.GOÄals „Analogleistung“herangezogenwird, liegt allein imErmessendesZahnarztes
(zzgl. Laborkostennach§9GOZ)
15-25
2270
Provisorium imdirektenVerfahren mitAbformung
3
(EmpfehlungeinerHonorarvereinbarung)
Zähne
Geb.-Nr.
Bezeichnung
Anz. Faktor
15-25
0080
IntraoraleOberflächenanästhesie jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
2 2,3
15-25
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie
10
(zzgl.Materialkosten fürAnästhesiematerial)
15-25
2030
besondereMaßnahmenbeimPräparierenoder FüllenvonKavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen
2 2,3
störendenZahnfleisches, StillungeinerübermäßigenPapillenblutung), jeKieferhälfteoder
Frontzahnbereich
15-25
2040
AnlegenvonSpanngummi, jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
2 3,5
15-25
2197
AdhäsiveBefestigung (plastischerAufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)
10 3,5
15-25
2220
VersorgungeinesZahnesdurcheineTeilkronemitRetentionsrillenoder -kästenodermitPinledges
einschließlichRekonstruktiondergesamtenKaufläche, auchVersorgungeinesZahnesdurcheinVeneer
10
(ggf.Honorarvereinbarung)
Ä6
VollständigekörperlicheUntersuchungmindestenseinesder folgendenOrgansysteme:
1 2,3
alleAugenabschnitte, dergesamteHNO-Bereich, das stomatognatheSystem, dieNierenund
ableitendenHarnwege (beiMännernauchgegebenenfallseinschließlichdermännlichenGeschlechts-
organe) oderUntersuchungzur ErhebungeinesvollständigenGefäßstatus -gegebenenfalls
einschließlichDokumentation
BZÄK-KommentarzuderGOZ-Nr.2220
(StandMärz2017)
Unter dieseGebührennummer fällt dieVersorgungeinesZahnesmit einer Teilkroneoder einer
Keramikschale (Veneer) –unabhängigvomUmfangder Präparation.
TeilkronennebenBrückenoder BrückenankernwerdennachNummer 2220berechnet, soweit
sienicht unmittelbarmit Brückengliedernverbunden sind. EineTeilkrone, die imBrückenverband
mit einemBrückenanker verblockt ist,wirdnachNummer 2220berechnet. Teilkronen, die keine
VerbindungselementenachderNummer 5080, sonderngegosseneoder gebogeneHalte- oder
Stützelemente tragen,werdenebenfallsnachNummer 2220berechnet.
Nachkontrollenundggf. Korrekturenander Krone im zeitlichenZusammenhangmit der
Behandlung sindBestandteil der Leistung.Mit der Leistung sinddieeinfacheRelationsbestim-
mung, dieAbformungmit konfektioniertemAbformlöffel sowiedas konventionelleZementieren
abgegolten. Darüber hinausgehendeMaßnahmen sindgesondert berechnungsfähig.
DieBerechnungder kons. Begleitleistungenerfolgt jenachAufwandundSchwierigkeit sowie
allerAuslagennach§4Abs. 3derGOZ.
Materialkostenwerdennach§9GOZnachBEBberechnet und individuell kalkuliert.
DieseMuster- Berechnungbasiert auf der gültigenGOZ2012unter Berücksichtigungdes
Bremer Kurzkommentarsundder Empfehlungdes aktuellenBZÄKKommentars.
Der Inhalt ist ohneGewähr!
DieBisserhöhungerfolgt unter Berücksichtigungder FALLeistungen8000ff!
EingliederungderVeneers:
denkbarwärezusätzlich fürdasEinsetzendesMock-up
MartinaWeidinger-Wege
ZMV
Freiberuflich tätig inverschiedenen
Praxen imBereichAbrechnung
FestanstellungalsPraxismanagerin
imRaumMünchen
AutorindiverserAbrechnungs-
nachschlagewerke
Kontakt:
MartinaWeidinger-Wege
Roggenstr. 40
86356Neusäß