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          ddm | Ausgabe2 | 2017
        
        
          Der komplette Fall
        
        
          
            Zähne
          
        
        
          
            Geb.-Nr.
          
        
        
          
            Bezeichnung
          
        
        
          
            Anz.   Faktor
          
        
        
          36
        
        
          0080
        
        
          IntraoraleOberflächenanästhesie jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
        
        
          1 2,3
        
        
          34, 35, 36, 37 0090
        
        
          Intraorale Infiltrationsanästhesie
        
        
          3
        
        
          (zzgl.Materialkosten fürAnästhesiematerial)
        
        
          36
        
        
          9005
        
        
          Verwendeneiner aufdreidimensionaleDatengestützteNavigationsschablonezur Implantation
        
        
          1 2,3
        
        
          ggf. einschließlichFixierung jeKiefer
        
        
          36, 35
        
        
          9010
        
        
          Implantatinsertion, je Implantat
        
        
          2
        
        
          2,3–3,5
        
        
          (zzgl. ImplantatmaterialkostenEinmalbohrer, ggf. zzgl. resorbierbaremNahtmaterial)
        
        
          0530
        
        
          Zuschlagbei nichtstationärerDurchführungvonzahnärztlich-chirurgischenLeistungen, diemit
        
        
          1,0
        
        
          Punktzahlenvon1200undmehrPunktenbewertetwerden
        
        
          36, 35
        
        
          Ä5000
        
        
          Röntgenaufnahme jeProjektion
        
        
          36, 35
        
        
          7080
        
        
          VersorgungeinesKiefersmit festsitzenden laborgefertigtenLangzeitprovisorien
        
        
          3,5
        
        
          im indirektenVerfahren…
        
        
          (zzgl. Laborkosten! Tragedauer von3Monatenbeachten!!)
        
        
          Bei einer kürzerenTragedauerdiePosition7080analognach§6.1derGOZberechnen
        
        
          
            InFolgesitzung
          
        
        
          36, 35
        
        
          3290
        
        
          Kontrollenachchir. Eingriffals selbständigeLeistung jeKieferhälfteoder Frontzahnbereich
        
        
          2 2,3
        
        
          35, 36
        
        
          oder 3300
        
        
          Nachbehandlungnachchir. Eingriff
        
        
          1 2,3
        
        
          36
        
        
          4030
        
        
          Beseitigenvon scharfenZahnkanten, störendenProthesenrändernundFremdreizen, jeKieferhälfte
        
        
          2 2,3
        
        
          oder Frontzahnbereich
        
        
          
            Chirurgisch-prothetischesVorgehen:
          
        
        
          
            3D-Röntgendiagnostik–dieAbrechnung
          
        
        
          Weder inder GOZnoch inder GOÄ ist eineGebühr für einedigitaleVolumentomographieenthalten. Notwendige zahnärztliche Leis-
        
        
          tungen, dienicht inder GOZoder indem für ZahnärztegeöffnetenBereichder GOÄ aufgelistet sind, könnengemäß § 6Abs. 1GOZ
        
        
          unter Beachtungbestimmter Kriterien analogberechnetwerden. WelchenachArt, Kosten- undZeitaufwandgleichwertige Leistung
        
        
          ausderGOZbzw. GOÄals „Analogleistung“ herangezogenwird, liegt imErmessendesZahnarztes.
        
        
          DiedigitaleVolumentomographiekannanalognachderGOÄNr. 5370berechnetwerden.DerZuschlagnachderGOÄNr. 5377kommt
        
        
          gegebenenfallshinzu.
        
        
          DerZuschlagGOÄ5377kann jeSitzung1xberechnetwerdenundkommt für jedeArtder computergesteuertenAnalyse zumAnsatz.
        
        
          Zubeachtenwärehier, dass einDVToder CTvoneinemanderemArzt / Zahnarzt oder Radiologenangefertigt ist, aber dieAnalyse in
        
        
          Ihrer Praxis erfolgt. Es kannhier der ZuschlagÄ5377berechnetwerden.
        
        
          
            Nach unseren Erfahrungen stellen sich jedoch viele Versicherer gegen eine Erstattung dieser Position da Sie hierzu
          
        
        
          
            keinemedizinischeNotwendigkeit sehen.
          
        
        
          
            3D-Röntgendiagnostik–Erstattung
          
        
        
          Bei abgerechnetenDVTAufnahmen imPraxisalltagmüssenwiruns immerwiedermitErstattungsproblemenauseinandersetzen.Meist
        
        
          lehnendieprivatenKostenträger eineKostenübernahme zunächst ab. DasHauptargument ist, dassdieAnwendungdiesesVerfahrens
        
        
          zurGOÄ5370undderanhängigeZuschlagGOÄ5370nichtnachvollziehbar seien.DerdigitaleVolumentomographsei eineTechnik,die
        
        
          imBereichder Zahnheilkundenur einenmedizinischenNutzenhabe,wennes sichumbesonders komplizierteSachverhaltehandele.
        
        
          
            Deshalbwichtig:KlärenSie IhrenPatienten immerzuBeginnderBehandlungüberdieTatsacheauf,dasseineKosten-
          
        
        
          
            übernahmemöglich ist, abernichtgarantiertwerdenkann.
          
        
        
          AuszugausdemBremerKurzkommentar zurGOZ2012zurPosition7080:
        
        
          „DasKriterium fürdieBerechnungeinesLangzeitprovisoriums soll dieTragezeit vonmindestensdreiMonaten sein“.