ddm | Ausgabe2 | 2017
        
        
          ABRE§
        
        
          46
        
        
          
            EndeMärz2017war eswieder soweit: Die Internationale
          
        
        
          
            Dental-Schau (fortan: IDS) öffnetevom21. - 25.März ihre
          
        
        
          
            Pforten auf dem Messegelände in Köln. Wenn man so
          
        
        
          
            möchte, war Köln also für fünf Tage die „Welthauptstadt
          
        
        
          
            derDentalbranche“.
          
        
        
          
            1
          
        
        
          
            ImFokusder IDS2017 standendigitaleProduktions- und
          
        
        
          
            Diagnoseverfahren, intelligente Vernetzungslösungen
          
        
        
          
            für Praxis und Labor sowie dieweitereVerbesserungder
          
        
        
          
            Patientenversorgung. Damit einher gingen Fragestellun-
          
        
        
          
            gen aus demmedizin- und zahnarztrechtlichen Bereich,
          
        
        
          
            nicht zuletztwegendeseindreiviertel Jahr zuvor inKraft
          
        
        
          
            getretenen Antikorruptionsgesetzes. Auf dem Messe-
          
        
        
          
            standderMedizinrechtskanzleiunseres juristischenAuto-
          
        
        
          
            renDr.DanielGröschlausderKanzleiRatajczak&Partner,
          
        
        
          
            herrschtedaher regerAndrang.
          
        
        
          
            Über die häufigsten Fragestellungen während der IDS
          
        
        
          
            berichtetunserAutor indiesemArtikel.
          
        
        
          Deutschlands Zahnärztemüssen sich zunehmendmit Rechtsfra-
        
        
          gen befassen. Bisherige Handlungsweisen und -abläufe werden
        
        
          geradeauchvon implantologisch tätigenZahnärztenhinterfragt.
        
        
          Dennspätestensdurchdasam04.06.2016 inKraftgetretenesoge-
        
        
          nannte Antikorruptionsgesetzmit den neuen Strafrechtsnormen
        
        
          §§ 299a und 299b StGB rücken unterschiedliche Rechtsfragen in
        
        
          denBlickpunkt der Zahnärzteschaft.
        
        
          Hierüber hatten wir bereits im Vorfeld der IDS detailliert berich-
        
        
          tet.
        
        
          2
        
        
          Kurz: Das Antikorruptionsgesetz war DAS rechtliche Thema
        
        
          der IDS schlechthin.
        
        
          Doch das war längst nicht alles. Auch für „klassische Rechtsthe-
        
        
          men“ interessiertensichdieZahnärztedeutlichmehrals inderVer-
        
        
          gangenheit. Esfinganbei demThemader rechtmäßigenAbrech-
        
        
          nung innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft, setzte sich
        
        
          
            Die IDS2017unddasMedizinrecht
          
        
        
          Medizinrecht für Zahnärzte
        
        
          auf der IDS
        
        
          Dr.DanielGröschl, Rechtsanwalt, Fachanwalt fürMedizinrecht