ddm Ausgabe 2 | 2023

17 ddm | Ausgabe 2 | 2023 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 2,3 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 2,3 OK, UK 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 2,3–3,5 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 16, 13, 11, 0090 Infiltrationsanästhesie 6 2,3 21, 23, 26 (zzgl. Material) 16, 13, 11, 9040 Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines 8 3,5 21, 23, 26 Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem 8000ff FAL nach Aufwand Definitive Versorgung 16, 13, 11, 5040 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat 8 3,5 21, 23, 26 als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone (zzgl. Labor- und Materialkosten) 15, 14, 12, 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen 5 3,5 22, 24, 25 oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel 16, 13, 11, 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei 8 3,5 21, 23, 26 einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich 1 2,3–3,5 Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes (ohne zeitliche Einschränkungen berechenbar!) BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 0065 (Stand August 2022) Die Leistung beschreibt die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen mittels optisch-elektronischer Apparaturen zum Zweck der Herstellung einer Restauration bzw. Rekonstruktion auf direktem Weg oder auf indirektem Weg nach Herstellung eines CAD/CAM-Modells. Die einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg ist nicht gesondert berechnungsfähig. Darüber hinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen. Die Leistung wird je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet und kann ggf. bis zu viermal je Sitzung anfallen. Bei unterschiedlicher Indikation kann die Leistung auch mehrfach berechnet werden. Vorbereitende Maßnahmen wie z. B. die optische Aufbereitung der abzuformenden Zähne oder Modelle sowie die Archivierung der Daten sind eingeschlossen. Die Nebeneinanderberechnung dieser Leistung und einer konventionellen Abformung in derselben Sitzung für dasselbe Behandlungsgebiet ist nicht statthaft. Die Geb.-Nr. 0065 darf neben einer Leistung, die neben anderen Leistungsbestandteilen auch Abformungen beinhalten, zusätzlich berechnet werden. Konventionelle Abformungen im Sinne der nachgelagerten Abrechnungsbestimmungen sind ausschließlich die Abformungen nach den Geb.-Nr. 5170, 5180, 5190 GOZ. Die Nebeneinanderberechnung dieser Leistungen und der Geb.-Nr. 0065 für denselben Kiefer ist nicht statthaft. Die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden. BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 2200 (Stand Oktober 2018) Die Verschraubung von Implantat und Suprakonstruktion sowie der Verschluss eines Schraubenkanals sind nicht gesondert berechnungsfähig. Nachkontrollen und ggf. Korrekturen an der Krone im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Die Berechnung der Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster-Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK-Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! ZMV Martina Weidinger • 1983 Abschluss der Ausbildung zur Zahnarzthelferin • 2006 Abschluss der Fortbildung zur zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin • seit 2006 freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung, Management, Verwaltung • seit 2020 Leitung Zentrale Abrechnung bei Dentadox Kontakt: Martina Weidinger Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net • Fortbildung: Intensivseminare in den Bereichen BEMA / GOZ / GOÄ-Abrechnung, Implantatabrechnung, Kommunikation, Praxismarketing, Rentabilität der Praxisleistung • Publikation von Fachartikeln und diverser Abrechnungswerke • Referententätigkeit für die Bereiche Abrechnung, Verwaltung, Organisation, Praxismanagement

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