ddm Ausgabe 2 | 2020

18 ddm | Ausgabe 2 | 2020 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: Rekonstruktion und Rehabilitation beider Stützzonen im atrophen Unterkiefer Nikola Leutgeb Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung Vorbereitende Maßnahmen: Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden 1 Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stoma- tognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung z ur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation Ä1 Beratung – auch mittels Fernsprecher 1 §6 (1) Materialunverträglichkeitstest entsprechend der GOZ-Nr. xy -Leistungs- Zahnärztliche Leistungen, die beschreibung der Gebührennummer- nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung" herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 0060 Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung 1 (Zuzüglich: Materialkosten nach §4 (3) und Laborkosten gemäß § 9) Ä3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels 1 Fernsprecher Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mind. 10 min) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Einstellen der Bisshöhe: 8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation 1 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung 1 von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen Ä75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich 1 Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie 1 0040 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopä- 1 Die Leistungen nach den discher Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeu- Nummern 0030 und 0040 tischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer sind nicht nebeneinander Behandlungsplanung berechnungsfähig.

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