ddm Ausgabe 4 | 2023

29 ddm | Ausgabe 4 | 2023 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Eingliederung der Veneers / Kronen / Overlays: 12–22 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 2,3 12–22 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 4 2,3 (zzgl. Materialkosten für Anästhesiematerial) 12–22 7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich 4 3,5 Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung (ggf. Honorarvereinbarung) 12–22 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen 1 3,5 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Neue Sitzung: denkbar 12–22 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 3,5 (muss der Spanngummi während der Behandlung öfters neu gelegt werden, kann dies jedes Mal berechnet werden. Ein Hinweis auf der Rechnung ist sehr zu empfehlen.) 12–22 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 4 3,5 (ggf. Honorarvereinbarung) 12–22 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 4 3,5 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: 1 2,3 alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 7080 (Stand August 2022) Langzeit-Provisorien! Die Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden Interimszahnersatz ist angezeigt, wenn medizinische oder andere Gründe dies erfordern. Indikationen sind z. B.: • die Veränderung der Bisslage oder die Stabilisierung einer vorhandenen bzw. neu eingestellten Bisslage; • die Versorgung während oder nach Extraktion im prothetisch zu versorgenden Gebiet; • die Versorgung von Zähnen während oder nach endodontischer Behandlung; • die Versorgung von Zähnen / Kieferabschnitten während oder nach Parodontaltherapie. Neben einer medizinischen Indikation können auch andere Gründe, z. B. längere Krankheit / Abwesenheit, berufliche oder wirtschaftliche Ursachen vorliegen, die einer endgültigen Versorgung binnen dreier Monate entgegenstehen. Das laborgefertigte Provisorium ist unabhängig von der Anfertigungsform als Voll-, Teil- oder Stiftprovisorium berechnungsfähig. Bei einer provisorischen Versorgung nach der Nummer 7080 muss es sich um ein festsitzendes Provisorium handeln, das im zahntechnischen Labor / Zahnarztlabor gefertigt worden ist. Sie kann nur berechnet werden, wenn es sich um eine Versorgung handelt, die für mindestens drei Monate Tragezeit konzipiert und eingegliedert wird. Nachkontrollen und ggf. Korrekturen an der Krone im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Mit der Leistung GOZ 2220 sind die einfache Relationsbestimmung, die Abformung mit konfektioniertem Abformlöffel sowie das konventionelle Zementieren abgegolten. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig. Die Berechnung der kons. Begleitleistungen (wie evtl. Aufbaufüllungen, CT etc.) erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Musterberechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! ZMV Martina Weidinger • 1983 Abschluss der Ausbildung zur Zahnarzthelferin • 2006 Abschluss der Fortbildung zur zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin • seit 2006 freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung, Management, Verwaltung • seit 2020 Leitung Zentrale Abrechnung bei Dentadox Kontakt: Martina Weidinger Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net • Fortbildung: Intensivseminare in den Bereichen BEMA / GOZ / GOÄ-Abrechnung, Implantatabrechnung, Kommunikation, Praxismarketing, Rentabilität der Praxisleistung • Publikation von Fachartikeln und diverser Abrechnungswerke • Referententätigkeit für die Bereiche Abrechnung, Verwaltung, Organisation, Praxismanagement

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