ddm Ausgabe 3 | 2022

19 ddm | Ausgabe 3 | 2022 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Präparation: 12–22 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 12–22 0090 Infiltrationsanästhesie 4 2,3–3,5 (zzgl. Anästhetikum) 12–22 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, 1 3,5 Beseitigen störenden Zahnfleischs, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12–22 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer 1 3,5 (zzgl. Material und Laborkosten nach §4 Abs. 3 der GOZ) UK 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung 1 2,3 zur Diagnose oder Planung (zzgl. Material- und Laborkosten nach §4 Abs.3 der GO) Auch denkbar 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 2,3-3,5 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Eingliederung der Veneers/ Kronen/ Overlays: 12–22 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, 1 3,5 beseitigen störenden Zahnfleischs, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12–22 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 3,5 (Muss der Spanngummi während der Behandlung öfters neu gelegt werden, kann dies jedes Mal berechnet werden. Ein Hinweis auf der Rechnung ist sehr zu empfehlen.) 12–22 2220 Versorgung eines Zahns durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit 4 Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahns durch ein Veneer (Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ) 12–22 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 4 3,5 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: 1 2,3 alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlecht- sorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation Nachkontrollen und ggf. Korrekturen an der Krone im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Mit der Leistung GOZ 2220 sind die einfache Relationsbestimmung, die Abformung mit konfektioniertem Abformlöffel sowie das konventionelle Zementieren abgegolten. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig. Auch das Vorbereiten der Werkstücke zum Eingliedern sollte in der BEB berücksichtigt werden. Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster-Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kom- mentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! ZMV Martina Weidinger • 1983 Abschluss der Ausbildung zur Zahnarzthelferin • 2006 Abschluss der Fortbildung zur zahnmedizinischen Verwaltungsas- sistentin • seit 2006 freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung, Management, Verwaltung • seit 2020 Leitung Zentrale Abrech- nung bei Dentadox Kontakt: Martina Weidinger Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net • Fortbildung: Intensivseminare in den Bereichen BEMA / GOZ / GOÄ-Abrechnung, Implantat- abrechnung, Kommunikation, Praxismarketing, Rentabilität der Praxisleistung • Publikation von Fachartikeln und diverser Abrechnungswerke • Referententätigkeit für die Bereiche Abrechnung, Verwaltung, Organi- sation, Praxismanagement

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