ddm Ausgabe 2 | 2022

34 ddm | Ausgabe 2 | 2022 Der komplette Fall ZMV Nikola Leutgeb • Freiberuflich tätig in verschie- denen Praxen im Bereich der Abrechnung, Praxisorganisation, Praxismanagement, individuelle Schulungen (inhouse), Workshops und Seminare – aus der Praxis für die Praxis • Referententätigkeit für Nobel Bio- care Deutschland, CompuGroup, Mediserv, Dr. Weiss & Partner GmbH, 3M Deutschland, Evident, DZR Kontakt: Nikola Leutgeb (Betriebswirtin für Zahnmedizin) Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement & Coaching Steegerstr. 10 D-41334 Nettetal Tel. +49 (0)163 / 39 39 92 2 nikolaleutgeb@aol.com Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 47 §6 (1) Separation vom Nachbarzahn zur Wiederherstellung des Raumes zur 1 Hinweis §6 (1): Zahnärztliche koronalen Restauration, entsprechend GOZ-Nr. Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß §6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kos- ten- und Zeitaufwand gleich- wertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. 47 2130 Kontrolle, Finieren / Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration OK, UK 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, 4 einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Eingliederung der Krone: 46 2197 Adhäsive Befestigung 1 46 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 1 Chairside-Leistungen gemäß §9 (GOZ): Zahnfarbenbestimmung 1 Digitale Übertragung 1 Digitale Modellanalyse 1 CAD: Modellsegmentierung 1 CAD: Bearbeitung Präparationsgrenze 1 CAD: Krone 1 CAD: Krone, Fräsung 1 Individuelle Ausarbeitung einer Krone 1 Kaufläche konstruieren 1 Individuelles Charakterisieren, Keramik 1 Kaufläche gnathologisch gestaltet 1 Keramik konditionieren 1 Keramik ätzen 1 Keramik silanisieren 1 Material: Fräsblock 1 Hinweise: 1. Klären Sie immer Ihre Patienten VOR Beginn der Behandlung über die Tatsache auf, dass eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nicht immer gewährleistet ist 2. Weiter Leistungen sind denkbar, hier ist die Voraussetzung für eine korrekte und vollständige Abrechnung eine sehr gute Dokumentation in der Karteikarte. 3. Dieses Beispiel basiert auf Basis der GOZ 2012 unter Berück- sichtigung der Kommentare der Bundeszahnärztekammer. Der Inhalt ist ohne Gewähr.

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