ddm Ausgabe 4 | 2021

20 ddm | Ausgabe 4 | 2021 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: Implantatgetragene restaurative Versorgung und neue Materialien für die digitale Zahnmedizin Martina Weidinger Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Vorbereitende Maßnahmen: Einzige Leistung! Ä3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung 2 2,3 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle 1 2,3 – 3,5 Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation 0030 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung 1 2,3 von Modellen bzw. 0040 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei 1 2,3 – 3,5 funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 1,8 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus 1 2,3 Ä5370 Computergesteuerte Tomografie im Kopfbereich – ggf. einschließlich kranio-zervikalen Übergangs 1,8 Ä5377 Zuschlag für computergesteuerte Analysen einschl. nachfolgender 3D-Rekonstruktion 1 1,8 Ok, UK 0065 Optisch-elektronische Abformung einschl. vorbereitender Maßnahmen; einfache digitale Bissregistrierung 4 2,3 §6/1 Elektronische Auswertung zur Diagnose und Planung… Beispielberechnung eines PKV-Patienten: 3D Röntgendiagnostik – die Abrechnung Weder in der GOZ noch in der GOÄ ist eine Gebühr für eine digitale Volumentomografie enthalten. Notwendige zahnärztliche Leistun- gen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ aufgelistet sind, können gemäß §6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ Bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Die digitale Volumentomografie kann analog nach der GOÄ Nr. 5370 berechnet werden. Der Zuschlag nach der GOÄ Nr. 5377 kommt ggf. hinzu. Der Zuschlag GOÄ 5377 kann je Sitzung 1x berechnet werden und kommt für jede Art der computergesteuerten Analyse zum Ansatz. Zu beachten wäre hier, dass ein DVT oder CT von einem anderem Arzt / Zahnarzt oder Radiologen angefertigt ist, aber die Analyse in der eigenen Praxis erfolgt. Es kann hier der Zuschlag Ä5377 berechnet werden. Erfahrungsgemäß stellen sich viele Versicherer gegen eine Erstattung dieser Position, da Sie hierzu keinemedizinische Notwendigkeit sehen.

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