ddm Ausgabe 4 | 2021
13 ddm | Ausgabe 4 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung Eingliederung der Schiene: §6 (1) Eingliederung eines Schnarch-Therapie-Gerätes (Protrusionsschiene) 1 Hinweis §6 (1): entsprechend GOZ-Nr. (zzgl. Kosten Fremdlabor) Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herange- zogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Kontrollbehandlungen: Ä5 Verlaufskontrolle 1 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen 1 7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs, je Kiefer 1 ZMV Nikola Leutgeb • Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich der Abrechnung • Referententätigkeit für Nobel Biocare Deutschland, CompuGroup, Mediserv, Dr. Weiss & Partner GmbH, 3M Deutschland, Evident Kontakt: Nikola Leutgeb Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement Steegerstr. 10 D-41334 Nettetal Tel. +49 (0)2153 / 8 07 39 01 nikolaleutgeb@aol.com https://homebase24.de/abrechnung/bermich.php Hinweise: 1. Patienten stets VOR Beginn der Behandlung über die Tatsache aufklären, dass eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nicht immer gewährleistet ist. 2. Weitere Leistungen sind denkbar, hier ist die Voraussetzung für eine korrekte und vollständige Abrechnung eine sehr gute Dokumentation in der Karteikarte. 3. Dieses Beispiel basiert auf der GOZ 2012 unter Berücksichtigung der Kommentare der Bundeszahnärzte- kammer. Der Inhalt ist ohne Gewähr.
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