ddm Ausgabe 3 | 2021

14 ddm | Ausgabe 3 | 2021 Der komplette Fall ZMV Nikola Leutgeb • Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich der Abrechnung • Referententätigkeit für Nobel Biocare Deutschland, CompuGroup, Mediserv, Dr. Weiss & Partner GmbH, 3M Deutschland, Evident Kontakt: Nikola Leutgeb Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement Steegerstr. 10 D-41334 Nettetal Tel. +49 (0)2153 / 8 07 39 01 nikolaleutgeb@aol.com https://homebase24.de/abrechnung/bermich.php Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 13 – 23 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 6 Bei langdauernden Behand- (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) lungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anäs- thesie die GOZ-Nr. 0090 bzw. die GOZ-Nr. 0100 auch wieder- holt berechnet werden. Eine Begründung ist auf der Rech- nung anzugeben. 13 – 23 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschließlich Polieren 6 an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied 13 – 23 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder 6 Stufenpräparation) 13 – 23 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, 6 Veneer etc.) (zzgl. Kosten Fremdlabor) Hinweise: 1. Klären Sie Ihre Patienten VOR Beginn der Behandlung über die Tatsache auf, dass eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nicht immer gewährleistet ist. 2. Weitere Leistungen sind denkbar, hier ist die Voraussetzung für eine korrekte und vollständige Abrechnung eine sehr gute Dokumentation in der Karteikarte. 3. Dieses Beispiel basiert auf der GOZ 2012 unter Berücksichtigung der Kommentare der Bundeszahnärztekammer. Der Inhalt ist ohne Gewähr.

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