ddm Ausgabe 3 | 2021

13 ddm | Ausgabe 3 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung Temporäre Versorgung 13 – 23: Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 13 – 23 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 13 – 23 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 6 Bei langdauernden Behand- (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) lungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anäs- thesie die GOZ-Nr. 0090 bzw. die GOZ-Nr. 0100 auch wieder- holt berechnet werden. Eine Begründung ist auf der Rech- nung anzugeben. 13 – 23 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer über- mäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 1x je Präparation OK 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei 2 ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer (zzgl. Materialkosten nach §4 (3) und Laborkosten gemäß §9) 13 – 23 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, 6 einschließlich Entfernung (zzgl. Laborkosten gemäß §9 GOZ) Nach zwei Tagen Eingliederung des Langzeitprovisoriums: 13 – 23 7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung 6 Die vorgegebene Tragedauer beträgt 3 Monate. Wird das LZP weniger als 3 Monate getragen ist die Position 2270 anzusetzen. Fertigstellung der definitiven Versorgung: Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 13 – 23 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2

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