ddm Ausgabe 2 | 2021

32 ddm | Ausgabe 2 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 8020 arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre 1 Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 17-27 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, 14 einschließlich Entfernung (zzgl. Laborkosten gemäß §9 GOZ) §6 (1) Eingliederung eines BRUX CHECKER 1 (zzgl. Laborkosten gemäß §9 GOZ Hinweis §6 (1): Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. §9 Modellscan je Modell Eingliederung der definitiven Versorgung 17 - 27, 37 - 47 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 13 - 23 2220 Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen 6 oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer 14 - 17, 24 - 27 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder 8 Stufenpräparation) 37, 35 - 47 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder 13 Stufenpräparation) 36 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer 1 Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 36 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone 1 (Tangentialpräparation) 17 - 27, 37 - 47 2197 adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, 14 Veneer, etc.) Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 Zuzüglich Kosten Fremdlabor Hinweise: 1. Klären Sie immer Ihre Patienten VOR Beginn der Behandlung über die Tatsache auf, dass eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nicht immer gewährleistet ist 2. Weitere Leistungen sind denkbar, hier ist die Voraussetzung für eine korrekte und vollständige Abrechnung eine sehr gute Dokumentation in der Karteikarte. 3. Dieses Beispiel basiert auf Basis der GOZ 2012 unter Berücksichtigung der Kommentare der Bundeszahnärzte- kammer. Der Inhalt ist ohne Gewähr. ZMV Nikola Leutgeb • Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich der Abrechnung • Referententätigkeit für Nobel Biocare Deutschland, CompuGroup, Mediserv, Dr. Weiss & Partner GmbH, 3M Deutschland, Evident Kontakt: Nikola Leutgeb Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement Steegerstr. 10 D-41334 Nettetal Tel. +49 (0)2153 / 8 07 39 01 nikolaleutgeb@aol.com https://homebase24.de/abrechnung/bermich.php

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