ddm Ausgabe 2 | 2021

31 ddm | Ausgabe 2 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 37-47 0090 intraorale Infiltrationsanästhesie 14 Bei langdauernden Behand- (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) lungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anästhesie die GOZNr. 0090 bzw. die GOZNr. 0100 auch wiederholt berechnet werden. Eine Begrün- dung ist auf der Rechnung anzu- geben. 37 - 47 0100 intraorale Leitungsanästhesie 2 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) 37 - 47 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten 2 (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer über- mäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich UK 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen 2 §9 GOZ ! Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tiefansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, 1 auch Stützstiftregistrierung, je Registrat (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre 1 Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 36 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer 1 Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 37 - 47 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, 14 inschließlich Entfernung (zzgl. Laborkosten gemäß §9 GOZ) Präparation der definitiven Versorgung im Oberkiefer 14-17 und 24-27 und 13-23 Ä5 symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 17 - 27 0080 intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 17 - 27 0090 intraorale Infiltrationsanästhesie 14 Bei langdauernden Behand- (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) lungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anästhesie die GOZNr. 0090 bzw. die GOZNr. 0100 auch wiederholt berechnet werden. Eine Begrün- dung ist auf der Rechnung anzu- geben. 17 - 27 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten 2 (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer über- mäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich OK 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen 2 §9 GOZ ! Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stütz- 1 stiftregistrierung, je Registrat (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ)

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