ddm Ausgabe 2 | 2021

30 ddm | Ausgabe 2 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 21, 22 0080 intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 21, 22 0090 I intraorale Infiltrationsanästhesie 2 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) 21, 22 4136 Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung o. ä., je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbstständige Leistung 2 21, 22 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, 1 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 21, 22 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbst- 1 ständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Implantation 36 Ä5 symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 36 9000 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, 1 des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mithilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer 36 9003 Verwendung einer Orientierungs-/Positionierungsschablone 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 36 0080 intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 36 0090 intraorale Infiltrationsanästhesie 1 Bei langdauernden Behandlun- (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) gen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anästhesie die GOZ-Nr. 0090 bzw. die GOZ-Nr. 0100 auch wiederholt berechnet werden. Eine Begrün- dung ist auf der Rechnung anzu- geben. 36 0100 intraorale Leitungsanästhesie 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) 36 9010 Implantatinsertion, je Implantat 1 (zzgl. Materialkosten gemäß 4 Abs. 3) 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen 1 Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind 36 Ä5000 Röntgenaufnahme, je Projektion 1 36 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, 1 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 36 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbst- 1 ständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) BZÄK-Neukommentierung: „Die Vornahme von Nachbehandlungsmaßnahmen auch an der gleichen Wunde erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3300 und ist zusätzlich gegebenenfalls auch in derselben Kieferhälfte/Frontzahngebiet berechnungsfähig“. 36 Ä2007 Entfernung von Fäden oder Klammern 1 je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Präparation der definitiven Versorgung im UK 37-47 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 37-47 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2

RkJQdWJsaXNoZXIy NzIxMjU=