ddm Ausgabe 2 | 2021

29 ddm | Ausgabe 2 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 16, 26, 36, 46 Ä5000 Zähne, je Projektion (Bissflügelaufnahmen) 2 7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche 1 (Aqualizer) (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ) 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 8020 arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 8060 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ und ggf. Laborkosten gemäß §9 GOZ) §6 (1) Bewegungsanalyse des Unterkiefers 1 Abrechnungshinweise: Registrierungen weiterer Kieferbewegungen (z. B. Öffnen und Schließen ohne Zahnkon- takt sowie Kaubewegungen) sind kein Bestandteil der GOZ-Nrn. 8060 und 8065. Die Befunde werden i. d. R. formgebunden erfasst. Andere weiterführende Untersu- chungen sind nicht Bestandteil dieser Leistung und können zusätzlich berechnet werden. §6 (1) Messung physiognomischer Parameter mittels Clinometer entsprechend der GOZ-Nr. xy – Leistungsbeschreibung der Gebührennummer – §6 (1) Wax-up und Mock-up entsprechend der GOZ-Nr. xy – Leistungsbeschrei- 28 bung der Gebührennummer – (zzgl. Laborkosten gemäß §9 GOZ) 36 0080 intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 36 0090 intraorale Infiltrationsanästhesie 1 zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3 36 0100 I ntraorale Leitungsanästhesie 1 (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) 36 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes 1 (ggf. zzgl. Materialkosten gemäß §4 (3) 36 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, 1 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 36 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als 1 selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammen- hängenden Schnittführung) 36 §6 (1) Ridge Preservation-Technik mit Knochenersatzmaterial entsprechend 1 GOZ-Nr. xy – Leistungsbeschreibung der Gebührennummer – (zzgl. Materialkosten gemäß § 4 Abs. 3) Hinweis §6 (1): Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. 35 - 45 §6 (1) temporäre Kompositeaufbauten gemäß Wax-Up mittels transparenter Silikon- 10 schlüssel entsprechend GOZ-Nr. xy – Leistungsbeschreibung der Gebühren- nummer – Hinweis §6 (1): Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als” Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes.

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