ddm Ausgabe 1 | 2021

27 ddm | Ausgabe 1 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Eingliederung der Veneers / Kronen / Overlays: OK / UK 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 2,3 16 – 26 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 10 2,3 (zzgl. Materialkosten für Anästhesie-Material) 47 – 37 0100 Intraorale Leitungsanästhesie 2 3,0 (zzgl. Materialkosten für Anästhesie) OK, UK 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen 4 3,5 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich denkbar OK, UK 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 3,5 (Muss der Spanngummi während der Behandlung öfters neu gelegt werden, kann dies jedes Mal berechnet werden. Ein Hinweis auf der Rechnung ist sehr zu empfehlen.) 47 – 37 2220 Versorgung eines Zahns durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges 14 3,5 einschl. Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahns durch ein Veneer (ggf. Honorarvereinbarung) 47 – 37, 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 24 3,5 16 – 26 16 – 26 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 10 3,5 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle 1 2,3 Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließl. der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschl. Dokumentation. Die Leistung „Herstellung eines ,Mock-Up“ ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beinhaltet. Berechnungsmöglichkeit: Zahntechnische Leistungen, die der Zahnarzt chairside oder im Eigenlabor erbringt, können gemäß § 9 GOZ (ggf. BEB) berechnet werden. Die Beratung anhand der angefertigten Wax- / Mock-Up-Modellen kann nach der Position Ä1 oder Ä3 berechnet werden. EMPFEHLUNG: Die Zahnfarbenbestimmung sowie ggf. das Einprobieren der Rohlinge mit einer BEB Position kalkulieren unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes. Digitale Planung Die digitale Planung des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Die Berechnung der kons. Begleitleistungen (wie evtl. Aufbaufüllungen, Cp etc.) erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster-Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! ZMV Martina Weidinger • 1983 Abschluss der Ausbildung zur Zahnarzthelferin • 2006 Abschluss der Fortbildung zur zahnmedizinischen Verwaltungsas- sistentin • seit 2006 freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung, Management, Verwaltung • seit 2020 Leitung Zentrale Abrech- nung bei Dentadox Kontakt: Martina Weidinger Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net • Fortbildung: Intensivseminare in den Bereichen BEMA / GOZ / GOÄ-Abrechnung, Implantat- abrechnung, Kommunikation, Praxismarketing, Rentabilität der Praxisleistung • Publikation von Fachartikeln und diverser Abrechnungswerke • Referententätigkeit für die Bereiche Abrechnung, Verwaltung, Organi- sation, Praxismanagement

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