ddm Ausgabe 1 | 2021

13 ddm | Ausgabe 1 | 2021 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 12, 22 3100 Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschl. einer 1 Durch die Aufnahme der Geb.- Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Nr. 3100 in die GOZ 2012 ist die Schnittführung) Geb.-Ziff. 2381 GOÄ für den plastischen Wundverschluss mit Periostschlitzung nicht mehr darstellbar. Maßnahmen nach der Geb.-Ziff. 2381 GOÄ sind was den Aufwand angeht denen nach der Geb.-Nr. 3100 GOZ vergleichbar. 12, 22 9010 Implantatinsertion, je Implantat 2 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen 1 Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind 12 9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzl. Stabili- 1 sierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12, 22 Ä500 Röntgenaufnahme, je Projektion 1 Materialkosten nach §4 (3): Anästhetikum, Implantatmaterialkosten, Membran, Knochenaufbaumaterial, atraumatisches Nahtmaterial Nachbehandlung 12, 22 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kiefer- 1 hälfte oder Frontzahnbereich 12, 22 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbst- 1 ständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) BZÄK-Neukommentierung: „Die Vornahme von Nachbe- handlungsmaßnahmen auch an der gleichen Wunde erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3300 und ist zusätzlich ggf. auch in derselben Kieferhälfte / Front- zahngebiet berechnungsfähig“. 12, 22 Ä2007 Entfernung von Fäden oder Klammern 1 je Operationsgebiet (Raum einer zusammen- hängenden Schnittführung) Denkbare zusätzliche Leistungen: 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie Wiedervorstellung nach 3 Monaten Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 12, 22 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je 1 Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12, 22 Ä500 Röntgenaufnahme, je Projektion 1 Definitive Versorgung: Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 12, 22 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer 5 Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

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