ddm Ausgabe 4 | 2020

26 ddm | Ausgabe 4 | 2020 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: Ästhetische Frontzahnversorgung aus nanokeramischem Hybridmaterial Claudia Maier Zähne GOZ/GOÄ Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 1. Sitzung (Befundaufnahme): Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle 1 2,3 Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System einschl. Dokumentation Ä1oder Ä3 Beratung – auch mittels Fernsprecher oder Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende 1 2,3 Beratung auch mittels Fernsprecher Fotostatus Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumen- tarischen Zwecken angefertigt worden sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig. *siehe BZÄK Analogliste und Stellungnahme Beratungsforum ggf.mit *5170 oder **§6 (1) Abformung beider Kiefer (für Arbeitsmodelle zur Anfertigung des diagnostischen Wax-up); 2 2,3 Material- und Laborkosten nach § 4/3 und § 9 GOZ *Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer **Abformungen mit individuellem Löffel für andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Indikationen , siehe BZÄK Analogliste 2. Sitzung (Ästhetikplanung) Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 2,3 extraorale Fotos Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumen- tarischen Zwecken angefertigt worden sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig *siehe BZÄK Analogliste und Stellungnahme Beratungsforum Digitale Planung und Datenversand ans Labor 1 Laborkosten § 9 GOZ Wax-up Laborkosten § 9 GOZ 1 *§6 (1) Mock-up / Intraorale Übertragung / Anprobe / Korrekturen + § 9 GOZ 1 2,3 *siehe BZÄK Analogliste VE VE VE VE VE VE f f f 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 f f TP TP re li Befund

RkJQdWJsaXNoZXIy NzIxMjU=