15 ddm | Ausgabe 4 | 2020 Der komplette Fall ZMV Martina Weidinger • 1983 Abschluss der Ausbildung zur Zahnarzthelferin • 2006 Abschluss der Fortbildung zur zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin • seit 2006 freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung, Management, Verwaltung • seit 2020 Leitung Zentrale Abrechnung bei Dentadox Kontakt: Martina Weidinger Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net • Fortbildung: Intensivseminare in den Bereichen BEMA / GOZ / GOÄ-Abrechnung, Implantatabrechnung, Kommunikation, Praxismarketing, Rentabilität der Praxisleistung • Publikation von Fachartikeln und diverser Abrechnungswerke • Referententätigkeit für die Bereiche Abrechnung, Verwaltung, Organisation, Praxismanagement Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor In Folgesitzung 16, 14, 12, 21, 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrer Aufbauelemente … 6 2,3 – 3,5 23, 25 OK 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und 1 2,3 – 3,5 Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer (Material- und Laborkosten im Sinne dieses Gebührenverzeichnisses umfassen Praxiskosten nach § 4 Abs. 3 und Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 dieser Gebührenordnung). Neue Sitzung: Ä6 Untersuchung des stomatognathen Systems 6 2,3 16, 14, 12, 21, 5030 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als 6 2,3 – 3,5 23, 25 Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, ggf. zur Aufnahme einer Verbindungs- Primärteil! vorrichtung oder anderer Verbindungselemente 16, 14, 12, 21, 5080 Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, 6 2,3 - 3,5 23, 25 je Verbindungselement 6 (Verbindungselemente Porthetikkappe zzgl. Material- und Laborkosten) OK § 6/1 Modellgussprothese ausschließlich auf Implantaten entsprechend GOZ Nr. xy ggf. 5210 1 2,3 – 3,5 (zzgl. Material- und Laborkosten) Ok 5070 Prothesenspanne 4 2,3 (je Spanne) 16, 14, 12, 21, 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrer Aufbauelemente … 6 2,3 – 3,5 23, 25 16, 14, 12, 5080 Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, 5 22, 26 je Verbindungselement (Verbindungselemente- Verschraubung Prothese) 16, 14, 12, 21, Ä5000 Röntgenaufnahme je Projektion 3 1,8 23, 25 Die Leistung nach der GOZ-Nr. 9050 ist nur bei einem zweiphasigen Implantatsystem und nur in der rekonstruktiven Phase (Herstellung einer Suprakonstruktion bis zur endgültigen Eingliederung) berechnungsfähig. Sie kann je Implantat insgesamt höchstens drei Mal und je Sitzung höchstens ein Mal berechnet werden, ungeachtet der Anzahl der Aufbauelemente, die tatsächlich ausgewechselt werden. Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach § 4 Abs. 3 der GOZ. FAL-Leistungen sind zusätzlich denkbar. Auslagen für zahntechnische Leistungen werden nach § 9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster-Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr!
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