ddm Ausgabe 3 | 2020

16 ddm | Ausgabe 3 | 2020 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: Sofortimplantation in Extraktionsalveole mit adaptiertem Implantsystem Martina Weidinger Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Vorbereitende Maßnahmen: Einzige Leistung! Ä3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung 1 2,3 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augen- 1 2,3 abschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Unter- suchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation 12 Ä5000 Röntgenaufnahme je Projektion 1 1,8 12 0070 Vitalitätsprüfung 1 2,3 Denkbare Leistungen Ä5370 Computergesteuerte Tomografie im Kopfbereich – ggf. einschließlich kranio-zervikalen Übergangs 1 1,8 Ä5377 Zuschlag für computergestützte Analysen einschließlich nachfolgender 3D-Rekonstruktion 1 Ok, UK 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 2,3 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0030 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung 1 3,5 von Modellen Denkbare zusätzliche Leistungen 4005 Parodontaler Screening Index 1 2,3 1000 Erstellung eines Mundygienestatus Ok, UK 1040 Professionelle Zahnreinigung 28 3,0 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus 1 2,3 12 9000 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der 1 2,3 angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, je Kiefer §6/1 Elektronische Auswertung zur Diagnose und Planung… Digitale Planung Die digitale Planung des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß §6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Beispielberechnung eines PKV-Patienten 3D-Röntgendiagnostik – die Abrechnung Weder in der GOZ noch in der GOÄ ist eine Gebühr für eine digitale Volumentomografie enthalten. Notwendige zahnärztliche Leis- tungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ aufgelistet sind, können gemäß §6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Die digitale Volumentomografie kann analog nach der GOÄ Nr. 5370 berechnet werden.

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