ddm Ausgabe 2 | 2020

30 ddm | Ausgabe 2 | 2020 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: In 10 Tagen zu neuem Selbstbewusstsein Martina Weidinger Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 1. und 2. Sitzung: 0030 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung 2 2,3 von Modellen alternativ 0040 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei 1 2,3 funktionsanalytischen und funktionstherapheutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen 1 2,3 Ä34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebens- 1 2,3 gestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – ggf. einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken, einschließlich Beratung – ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Paradontalstatus 1 2,3 OK, UK Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 1,8 Fotostatus nach § 6 Abs. 1 oder als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 1 1,8 4005 Parodontaler Screening Index 1 2,3 1000 Erstellen eines Mundygienestatus 1 2,3 OK, UK 1040 Professionelle Zahnreinigung 28 3,0 0060 Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung 1 2,3 OK, UK 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 3,5 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die Leistung „Herstellung eines Wax-Up" sowie „Mock-Up“ ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beinhaltet. Therapieplanung: Veneers 12 – 23, 32 – 42 Versorgung mit Veneers Beispielberechnung eines PKV-Patienten Denkbare vorbereitende Maßnahmen: Berechnungsmöglichkeit: Zahntechnische Leistungen, die der Zahnarzt chairside oder im Eigenlabor erbringt, können gemäß § 9 GOZ (ggf. BEB) berechnet werden. Digitale Planung Die digitale Planung des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 3. Sitzung: 12 – 23, 32 – 42 0080 Oberflächenanästhesie 2 2,3 12 – 23, 42 – 32 0090 Infiltrationsanästhesie 9 2,3 Ok, Uk 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 2,3 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12 – 23, 42 – 32 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen 2 2,3 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 2,3

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