ddm Ausgabe 2 | 2020

22 ddm | Ausgabe 2 | 2020 Der komplette Fall ZMV Nikola Leutgeb • Zahnärztliche Abrechnung & Praxismanagement • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich der Abrechnung • Referententätigkeit für Nobel Biocare Deutschland, CompuGroup, Mediserv, Dr. Weiss & Partner GmbH, 3M Deutschland, Evident Kontakt: https://homebase24.de/abrechnung/bermich.php Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung Nachbehandlung: 35, 36, 45, 46 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je 6 Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 35, 36, 45, 46 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), 6 BZÄK-Neukommentierung: als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammen- „Die Vornahme von Nach hängenden Schnittführung) behandlungsmaßnahmen auch an der gleichen Wunde erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3300 und ist zusätzlich gegebenenfalls auch in derselben Kieferhälfte / Frontzahngebiet berechnungsfähig.“ Denkbare zusätzliche Leistungen: 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie Definitive Versorgung: Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 UK 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen 1 Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer (Zuzüglich: Materialkosten nach § 4 (3) und Laborkosten gemäß § 9) 35, 36, 45, 46 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer 12 Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der r ekonstruktiven Phase 45, 46, 36 2200 Versorgung eines Implantats durch eine Vollkrone 3 35 5000 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je 1 je Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone 34 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: 1 Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothe- senspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen 1 Materialkosten nach § 4 (3): Abformmaterialien, Implantatmaterialien, Anästhesien Laborkosten gemäß § 9: Alle Chariside-Leistungen, die in der Praxis stattgefunden haben Das Scanen der Modelle wird ebenfalls nach §9 GOZ berechnet Hinweis: Patienten sollten stets VOR Beginn der Behandlung über die Tatsache aufgeklärt werden, dass eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nicht immer gewährleistet ist (insbesondere bei der Berechnung von Analog-Leistungen und der 3D-Röntgendiagnostik. Dieses Beispiel basiert auf Basis der GOZ 2012 unter Berücksichtigung der Kommentare der Bundeszahnärztekammer. Der Inhalt ist ohne Gewähr.

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