ddm Ausgabe 2 | 2020

21 ddm | Ausgabe 2 | 2020 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 35, 36, 45, 46 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 4 Bei langdauernden Behandlungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anästhesie die GOZ-Nr. 0090 bzw. die GOZ-Nr. 0100 auch wiederholt berechnet werden. Eine Begründung ist auf der Rechnung anzugeben. 35, 36, 45, 46 0100 Intraorale Leitungsanästhesie 2 35, 36, 45, 46 9010 Implantatinsertion, je Implantat 4 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen 1 Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind Ä5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 1 Materialkosten nach § 4 (3): Anästhetikum; Implantatmaterialkosten; atraumatisches Nahtmaterial Nachbehandlungen (verteilt auf mehrere Sitzungen): 35, 36, 45, 46 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, 6 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 35, 36, 45, 46 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als 6 BZÄK-Neukommentierung: selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammen- „Die Vornahme von Nachbe hängenden Schnittführung) handlungsmaßnahmen auch an der gleichen Wunde erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3300 und ist zusätzlich gegebenenfalls auch in derselben Kieferhälfte / Frontzahngebiet berechnungsfähig.“ 35, 36, 45, 46 Ä2007 Entfernung von Fäden oder Klammern je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Denkbare zusätzliche Leistungen: 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie Freilegung mit vorhergehender Vestibulumplastik: Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 35, 36, 45, 46 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 35, 36, 45, 46 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 4 Bei langdauernden Behandlungen und nachlassender Anästhesiewirkung kann für die Wiederholung einer Anästhesie die GOZ-Nr. 0090 bzw. die GOZ-Nr. 0100 auch wiederholt berechnet werden. Eine Begründung ist auf der Rechnung anzugeben. 35, 36, 45, 46 0100 Intraorale Leitungsanästhesie 2 35, 36, 45, 46 Ä2675 Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je 2 ggf. zusätzlich Ä440 Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (OP-Mikroskop), Ä441 (Laser) Ä444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die 1 mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind 35, 36, 45, 46 9040 Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauele- 4 mente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem 4

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