ddm Ausgabe 1 | 2020

13 ddm | Ausgabe 1 | 2020 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Eingliederung der Veneers: 12–22 0080 intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 12–22 0090 intraorale Infiltrationsanästhesie 4 2,3–3,5 (zzgl. Materialkosten, Anästhetikum) 12–22 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, 1 3,5 Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12–22 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 3,5 Muss der Spanngummi während der Behandlung mehrfach neu gelegt werden, kann dies jedes Mal berechnet werden. Ein Hinweis auf der Rechnung ist sehr zu empfehlen. 12–22 2220 Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer 4 3,5 (ggf. Honorarvereinbarung) 12–22 2197 adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 4 3,5 12–22 4070 parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente 4 2,3 und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen Ä6 vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: 1 2,3 alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus, ggf. einschließlich Dokumentation Nachkontrollen und ggf. Korrekturen an der Krone im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Mit der Leistung sind die einfache Relationsbestimmung, die Abformung mit konfektioniertem Abformlöffel sowie das konventio- nelle Zementieren abgegolten. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig. Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Musterberechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! Digitale Plaung Die digitale Planung des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. ZMV Martina Weidinger-Wege • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung • Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen • Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net

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