ddm Ausgabe 1 | 2020

12 ddm | Ausgabe 1 | 2020 Der komplette Fall Abrechnungsbeispiel: Veneers im Oberkiefer-Frontzahnbereich Martina Weidinger-Wege Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 0040 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes bei kieferorthopädischer Behandlung 1 2,3 oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapheutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung 0010 eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen 1 2,3 Ä1 Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 1 2,3 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Paradontalstatus 1 2,3 1040 Professionelle Zahnreinigung 28 1,8 Fotostatus § 6 Abs. 1 oder als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 zu berechnen 1 1,8 denkbar 4005 Parodontaler Screening Index 1 2,3 1000 Erstellung eines Mundygienestatus 0060 Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich 1 2,3 Auswertung zur Diagnose oder Planung (zzgl. Abformmaterial) 12–22 0080 Oberflächenanästhesie 1 3,0 12, 11, 21, 22 0090 bzw. Infiltrationsanästhesie je Zahn 4 2,3 (zzgl. Materialkosten Anästhetikum) 12–22 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen 1 3,5 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 13–23 4070 parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und 6 2,3–3,5 Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen Ok, Uk 0065 optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 2,3–3,5 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Neben der Leistung nach der Nr. 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig. 12–22 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung 4 3,5 (zzgl. BEB Position 1401) Ausgangsbefund / Therapieplanung: 12–22 Versorgungsnotwendigkeit mit Veneers Beispielberechnung eines PKV-Patienten Denkbare vorbereitende Maßnahmen: Die Leistung „Herstellung eines Wax-up" ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beinhaltet. Berechnungsmöglichkeit: Zahntechnische Leistungen , die der Zahnarzt chairside oder im Eigenlabor erbringt, können gemäß § 9 GOZ (ggf. BEB) berechnet werden. Die Beratung anhand der angefertigten Wax-up-Modelle kann nach der Position Ä1 oder Ä3 berechnet werden. Empfehlung: die Zahnfarbenbestimmung sowie ggf. das Einprobieren der Rohlinge mit einer BEB-Position kalkulieren unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes

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