ddm Ausgabe 6 | 2019

16 ddm | Ausgabe 6 | 2019 Der komplette Fall ZMV Martina Weidinger-Wege • freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung • Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen • Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 17 9040 Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines 1 3,5 Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem 16, 18 2180 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone 2 3,5 (Faktor 2,3 unter BEMA-Niveau) 16, 18 4075 parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und 2 3,3 Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen 16, 18 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte 1 2,3 oder Frontzahnbereich Ok, UK 0065 optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 4 3,0 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Für die optisch-elektronische Abformung kann die GOZ-Nr. 0065 als selbstständige Leistung einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet werden. Die GOZ-Nr. 0065 ist auch mehrmals je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig; d. h. für jede erforderliche Abformung. 16, 18 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung 2 3,5 zzgl. ggf. BEB 0320 (Formteil) sowie BEB 1401 (provisorische Krone) Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 17 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente  1 3,5 17 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantates durch eine Vollkrone 1 3,5 (zzgl. Material- und Laborkosten) 17 Ä5000 Röntgen je Projektion 1 1,8 16, 18 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 2 3,3 (zzgl. der Material- und Laborkosten ) 16-18 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder 1 2,3 - 3,5 Frontzahnbereich 1 16, 18 4150 Kontrolle / Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, je Implantat 2 2,3 oder Parodontium Ä6 vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augen- 1 2,3 abschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation Einsetzen der fertigen Kronen: Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster- Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG ) und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr!

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