ddm Ausgabe 5 | 2019

42 ddm | Ausgabe 5 | 2019 Der digitale Fall Abrechnungsbeispiel: Einsatz einer Bohrschablone aus Zirkoniumdioxid Martina Weidinger-Wege Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Einzige Leistung! Ä3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung 2 2,3 Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: 1 2,3 alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – ggf. einschließlich Dokumentation Ä5370 Computergesteuerte Tomografie im Kopfbereich – ggf. einschließlich kranio-zervikalem Übergang 1 1,8 Ä5377 Zuschlag für computergesteuerte Analysen einschließlich nachfolgender 3D-Rekonstruktion 1 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale 2 2,3 Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0030 Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung 1 2,3 von Modellen Denkbare zusätzliche Leistungen: 4005 Parodontaler Screening Index 1 2,3 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus Ok, UK 1040 Professionelle Zahnreinigung 17 3,0 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus 1 2,3 31 9000 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der 1 2,3 angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, je Kiefer 31 Ä5000 Röntgenaufnahme je Projektion 1 1,8 Ausgangsbefund: Zahnverlust 31 Planung mit 3D-Bildgebung Beispielberechnung eines PKV-Patienten Vorbereitende Maßnahmen: 3D-Röntgendiagnostik – die Abrechnung Weder in der GOZ noch in der GOÄ ist eine Gebühr für eine digitale Volumentomografie enthalten. Notwendige zahnärztliche Leis- tungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ aufgelistet sind , können gemäß §6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ Bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Die digitale Volumentomografie kann analog nach der GOÄ Nr. 5370 berechnet werden. Der Zuschlag nach der GOÄ Nr. 5377 kommt ggf. hinzu. Der Zuschlag GOÄ 5377 kann je Sitzung 1x berechnet werden und kommt für jede Art der computergesteuerten Analyse zum Ansatz. Zu beachten wäre hier: Wenn ein DVT oder CT von einem anderen Arzt / Zahnarzt oder Radiologen angefertigt wird, die Analyse aber in der eigenen Praxis erfolgt. Es kann hier der Zuschlag Ä5377 berechnet werden. Nach unseren Erfahrungen stellen sich jedoch viele Versicherer gegen eine Erstattung dieser Position, da sie hierzu keine medizinische Notwendigkeit sehen.

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