ddm Ausgabe 4 | 2019
16 ddm | Ausgabe 4 | 2019 Der digitale Fall Zahn/Zähne GOZ-Nr. Bezeichnung Anz. Bemerkung 37-47 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten 2 (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer über- mäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 34, 36, 37 Ekr Entfernung Einlagefüllung, Krone, Brückenanker, Brückenglied, Steg 3 47-34, 36, 37 2180 Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone 13 47-34, 36, 37 2197 Adhäsive Befestigung 13 oder ggf. 47-34, 36, 37 Analog Mehrschichtiger Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz mit Komposit- 13 Siehe Hinweis BZÄK material in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone 45-34 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, 9 zzgl. §4/3 + §9 GOZ einschließlich Entfernung UK Präparation Unterkiefer (2. Sitzung) 37, 47 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 zzgl. §4/3 GOZ 37, 47 0100 Intraorale Leitungsanästhesie 2 UK 5170 * Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen 1 zzgl. §4/3 + §9 GOZ Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer * Voraussetzung für die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 ist eine der drei vorgeschrie- benen Indikationen • ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen • tief ansetzende Bänder • spezielle Abformung zur Remontage ggf. Analog * Abformungen mit individuellem Löffel für andere als die in der Leistungs- beschreibung genannten Indikationen gem. §6.1 GOZ * trifft keine der Indikationen zu, erfolgt die Berechnung der Abformung mit individu- ellem Löffel gemäß § 6 Abs. 1 GOZ als analoge Leistung (siehe Hinweis BZÄK). 47-33, 37 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, 11 zzgl. §4/3 + §9 GOZ einschließlich Entfernung 34, 36 5120 Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder 2 zzgl. §4/3 + §9 GOZ Implantat, einschließlich Entfernung 35 5140 Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne 1 zzgl. §4/3 + §9 GOZ oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung ggf. 8010ff Funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen zzgl. §4/3 + §9 GOZ UK Unterkiefer Rohbrandeinprobe 37, 47 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 37, 47 0100 Intraorale Leitungsanästhesie 2 zzgl. §4/3 GOZ 47-37 * Abnahme und Wiederbefestigung provisorische Kronen/Brücken 14 ggf. §9 GOZ * Bei Verwendung eines konfek- tionierten Provisoriums sind die Kosten hierfür gesondert berechnungsfähig. Das Wieder eingliedern desselben Proviso- riums, ggf. auch mehrmals, einschließlich Ent fernung, ist mit der Gebühr nach der Nummer 2260 oder 2270, 5120 und 5140 abgegolten. UK Eingliederung Unterkiefer UK Vipr Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichs- 1 test, je Sitzung
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