ddm Ausgabe 3 | 2019

26 ddm | Ausgabe 3 | 2019 Der digitale Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor uk 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 2,3 (Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungs- fähig. Achtung: ggf. individuelle Laborpositionen anlegen für Scanvorgang / Datentransfer / Konstruktion. Aufpassen CAD/CAM-Element. 36,46 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung 2 2,3 – 3,5 (zzgl. der Laborkosten) Definitive Versorgung: Ä1 Beratung 1 2,3 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 2,3 25,26 9040 Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente 2 2,3 (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem (zzgl. ggf. anfallender Anästhesiekosten) Ggf. denkbar 8010/ 8020 FAL ( Gesichtsbogen ff) 36,46 4150 Kontrolle / Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, je Implantat 2 2,3 oder Parodontium 25,26 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantates durch eine Vollkrone 2 2,3 25,26 2197 Adhäsive Befestigung 2 2,3 - 3,5 36,46 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 2 3,5 Entfällt bei diesem Vorgehen 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrer Aufbauelemente… (Die Leistung nach der Nummer 9050 ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 9010 und 9040 berechnungsfähig.) Ä6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augen- 1 2,3 abschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System… Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach §4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster-Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! ZMV Martina Weidinger-Wege • Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung • Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen • Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstraße 40 D-86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net

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