ddm Ausgabe 1 | 2019

57 ddm | Ausgabe 1 | 2019 Der komplette Fall * Bei diesen nicht in der BEB`97 enthaltenen Ziffern handelt es sich um individuell angelegte zahntechnische Leistungen, die der Kalkulation auf Basis der betriebseigenen Kosten- stundensätze und der jeweiligen Planzeiten zu unterziehen sind. Hinweis: Die Verwendung der vorgeschlagenen BEB-Positionen ist grundsätzlich immer eine Empfehlung, die je nach erbrachtem Aufwand variieren kann. Weitergehende Maßnahmen müssen zusätzlich erfasst werden. Angemessenheit von Preisen für zahntechnische Privatleistungen Die „Bundeseinheitliche Benennungsliste“ (BEB) enthält – seit langer Zeit unveränderte – Planzeiten, die für das gewerbliche Labor allenfalls einen groben kalkulatorischen Ansatz darstellen können. Keinesfalls sind diese geeignet, den tatsächlich im Einzelfall entstan- denen Zeitaufwand pauschal abzubilden. Auch in den Vorschriften des § 9 GOZ zum Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen ist keine Angabe über die Verwendung eines bestimmten Laborpreisverzeichnisses zu finden. Was im Einzelfall angemessen ist, richtet sich nach der Schwierigkeit, dem Zeit- aufwand und den besonderen Umständen der Anforderung an den Zahntechniker. Abgesehen davon soll die angeführte Vorgabe „angemessene Kosten für zahntechnische Leistungen“ dem Wortsinn nach ausdrücken, dass die Zahntechnikkosten in einem ange- messenen Verhältnis zur zahnärztlichen Leistung zu stehen haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.05.2003 - Az.: 8 U 32/01). Somit unterliegt der Zahntechniker – wie jeder andere Handwerker auch – den Gesetzen des freien Marktes und des Wettbewerbs. Bei der Überprüfung auf „Angemessenheit“ durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen orientieren sich jedoch auch diese Preise an den regionalen Standorten. BEB '97 Leistungsbeschreibung Anzahl Bemerkungen 0706 Foto oder Video Dokumentation 1 je Fall 0725* Digitale Farbbestimmung incl. Datenarchivierung 1 nach Aufwand 0732 Desinfektion 4 je Vorgang 0839* CAD: Primärteleskop konstruieren 17 0842* CAD: Sekundärteleskop zur Verblendung konstruieren 17 0851* CAD: Keramikseitenzahn konstruieren 4 0845* CAD: Kaufläche konstruieren 8 0848* Verbundkonstruktion konstruieren nach Zeitaufwand verblockte Elemente 0851* CAD-Mock-up nach Zeitaufwand Anpassung des Systemvorschlags 0862* CAM-Fräsen aus Keramik/Seitenzahn 4 Grünkeramik oder endgehärtete Keramik Teil 1 Arbeitsvorbereitung/Individuelle Hilfsmittel 1005 Funktionslöffel aus Kunststoff 2 1310* Auftragsdaten CAD/CAM anlegen je Auftrag 1407* Provisorium gefräst, PMMA 21 Teil 2 Festsitzender Zahnersatz 2353 Brückenglied gefräst, für Keramik- oder 3 Polymer-Glas-Teilverblendung 2661 Teil-Verblendung aus Polymer-Glas 20 2693* CAM-Fräsen aus Keramik, Seitenzahn 4 2677 Zahnfleisch aus Keramik/Glas 14 je Papille an Verblendung 2689 Farbgebung durch Bemalen 4 Teil 3 Verbindungselemente 3008* CAM: Fräsen/Schleifen einer Teleskopkrone primär 17 3218* CAM: Fräsen/Schleifen einer Teleskopkrone sekundär, 17 für Kunststoffverblendung Teil 5 Metallverbindungen und Oberflächen-Beschichtungen 5306 Keramik konditionieren 4 z. B. silanisieren, Rocatec 5307 Metallfläche konditionieren 20 z. B. silanisieren, Rocatec 5401 Keramik/gegossenes Glas ätzen 4 Teil 6 Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff 6301 Grundeinheit Fertigstellung mit Kunststoffbasis 1 6302 Fertigstellen mit Kunststoffbasis, je Zahneinheit 8 CAM-Fräsmaterial IPS e.max CAD je Einheit

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